Streuobst auf die Liste des Immateriellen Kulturerbe
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Was bringt die Eintragung in die Unterstützerliste?
Streuobstakteure sind in verschiedenen Strukturen wie Aufpreisinitiativen, Streuobstnetzwerke, Naturschutz- oder Pomologenvereinen, Landschaftspflegeverbänden und vieles mehr organisiert. Somit gibt es keinen zentralen Verband oder Verein, der alle Akteure zusammenfassen würde. Mit einer Eintragung von möglichst vielen Einzelpersonen und Gruppierungen erhofft sich der Verein eine breite Trägerschaft des Antrags und einen Nachweis, dass möglichst viele Streuobstakteure über das Vorhaben informiert wurden und dahinter stehen. Die Unterstützerliste ist kein Pflichtbestandteil des Antrags.
Was bringt die Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe?
Die Eintragung in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbe würde der Kulturform Aufmerksamkeit schenken, die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit erhöhen und somit die Streuobstkultur mit ihren Produkten, Rezepten, Bräuchen und Festen wieder verstärkt in das Bewusstsein dieser zu rücken. Zum anderen würde eine Eintragung in ein Verzeichnis den Streuobstakteuren und Streuobstwiesenbesitzern die verdiente Wertschätzung für die erbrachten Leistungen und den hohen Arbeits- und Zeitaufwand schenken und diese weiter motivieren, die Streuobstwiesen im Sinne des Allgemeinwohls zu pflegen, erhalten und weiter zu entwickeln und die Kulturform an künftige Generationen weiter zu reichen.
Weiter zur Eintragung in die Unterstützerliste unter https://teilnahme.hochstamm-deutschland.de/unterstuetzer.html
Weitere Informationen über den Antrag unter https://www.hochstamm-deutschland.de/kulturerbe-antrag
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