Mitspracherecht beim Umweltschutz
NABU und BUND legen Gesetzesentwurf für mehr Öffentlichkeitsbeteiligung vor
Mit der vor 25 Jahren unterzeichneten Aarhus-Konvention haben die damals 35 Vertragsstaaten jeder Bürgerin und jedem Bürger und anerkannten Umweltorganisationen Rechte beim Natur- und Umweltschutz zugebilligt.
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Seitdem kontrolliert nicht nur der deutsche Staat die Einhaltung aller umweltrechtlichen Vorschriften, auch Umweltorganisationen wachen mittels Beteiligungs- und im Zweifel Klagerechten über Natur und Umwelt in Deutschland. NABU und BUND monieren jedoch, dass die Politik die Öffentlichkeit bei Planungsprozessen immer mehr in den Hintergrund drängt. Die beiden Verbände haben deshalb nun einen Vorschlag für ein Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz vorgelegt. Das Gesetz soll die Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung auch im digitalen Raum so weit wie möglich sicherstellen und ein wechselseitiges Miteinander zwischen direkter und digitaler Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglichen. Weiterhin sollen die Zulassungsbehörden ermutigt werden,...
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