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Bau von Windenergieanlagen

Neue Instrumente zur Risikobewertung

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie an Land, wird vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Energiekrise immer wichtiger. Dabei gelten nach wie vor die Zugriffsverbote des speziellen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG.
Veröffentlicht am
Maßgeblich für das Tötungsverbot ist dabei die Frage, ob es durch das geplante Vorhaben zu einer signifikanten Erhöhung der Tötungswahrscheinlichkeit geschützter Arten in Relation zum vorhabenunabhängigen Grundrisiko kommt. Es fehlt jedoch eine verbindliche Methodik zur Bewertung, unter welchen Umständen die Tötungswahrscheinlichkeit durch Kollisionsrisiko an Windenergieanlagen als erhöht gilt. Dies führt regelmäßig zu Planungsunsicherheiten. Zwei neue Apps sollen jetzt Abhilfe schaffen. Die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes von 2022 sollte diesbezüglich Abhilfe schaffen. Neben der Einführung einer abschließenden Artenliste kollisionsgefährdeter Vogelarten inklusive Prüfradien wurde in § 74 Abs. 6 BNatSchG festgelegt, dass bis...
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