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Anpflanzungsgebote auf Baugrundstücken

In der Branche des Garten- und Landschaftsbaus wird aktuell über eine neue Entscheidung des OVG Niedersachsen kontrovers diskutiert, wonach Bauaufsichtsbehörden die Beseitigung von Schottergärten und stattdessen die Anlage von Grünflächen anordnen können.
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Laut allen Landesbauordnungen grundsätzlich verboten: Beete auf dem Wohngrundstück als Schottergarten anlegen.
Laut allen Landesbauordnungen grundsätzlich verboten: Beete auf dem Wohngrundstück als Schottergarten anlegen.Andreas Lukas
Für Vorhaben auf Grundstücken, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich liegen, greift gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht. Anpflanzungsgebote als Ausgleich für die Eingriffe auf Baugrundstücken im Siedlungsbereich werden dementsprechend nicht nach dem Naturschutzrecht, sondern nach dem Baurecht angeordnet und durchgesetzt. 1. Bebauungsplan Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, ergeben sich die Bepflanzungsvorgaben in der Regel aus einer Anpflanzungsfestsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB. Gängiger ist beispielsweise die Festsetzung, die nicht überbaubaren Grundstücksflächen gärtnerisch anzulegen und dabei einheimische,...
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