Vollzugsdefizite im Artenschutz durch Behördenhandeln
Schutz von Fortpflanzungsstätten besonders geschützter Vogelarten: Versagen aller Ebenen in NRW
Regelmäßig genutzte Fortpflanzungsstätten von Gebäudebrütern wie etwa Mehlschwalbe, Haussperling und Mauersegler sind ganzjährig geschützt (s. schon LANA 2007). Während der Brutzeit erscheint der Schutz selbstverständlich. So ist es aber nicht. Ein Fallbeispiel aus Nordrhein-Westfalen.
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An einem mehrgeschossigen Wohnhaus im Bonner Stadtteil Nordstadt befanden sich bis 2019 zwei langjährig genutzte Brutplätze des Mauerseglers. Vor diesen wurde Ende Mai 2019 ein Gerüst für nicht dringliche Dach- und Fassadenrenovierungen errichtet (Abb. 1). Der Autor korrespondierte dazu mit der Bauherrin, den Gerüstbauern, Handwerkern und den Naturschutzbehörden. Um festzustellen, ob die Vögel die Brutplätze noch nutzten und welchen Verlauf das Brutgeschehen nahm, wurden bis Anfang August täglich Videoaufzeichnungen des Luftraumes unmittelbar vor den Einflugöffnungen angefertigt, die den Zeitraum zwischen etwa 19 und 22:15 Uhr bis zum möglichen letztmaligen Einfliegen der Altvögel zum Übernachten abdeckten. Blickachse und Brennweite...
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