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NATURSCHUTZ- UND PLANUNGSRECHT

Die Zumutbarkeit der Abschaltung von Windenergieanlagen

§ 45b Abs. 6 BNatSchG Die Rubrik „Naturschutz- und Planungsrecht“ behandelt praxisrelevante Rechtsgrundlagen und berichtet über Entwicklungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Veröffentlicht am
Schlagopfer unter einer Windenergieanlage
Schlagopfer unter einer WindenergieanlageChristian Voigt
Um die Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) auch im Lebensraum schlaggefährdeter Arten zu ermöglichen, werden bei der Prüfung des Tötungsverbots regelmäßig Minimierungsmaßnahmen benutzt, um die Wahrscheinlichkeit einer Tötung durch die Rotoren unter die maßgebliche Schwelle eines „signifikant erhöhten Tötungsrisikos“ zu drücken. Das wirksamste Instrument zur Senkung des Tötungsrisikos ist die temporäre Abschaltung der Anlagen während der Anwesenheitszeiten kollisionsgefährdeter Tiere. Mit der im Juli 2022 beschlossenen und in Kraft getretenen BNatSchG-Novelle wurde für die Abschaltung von Windenergieanlagen eine neue Regelung eingeführt, die in § 45b Abs. 6 BNatSchG steht und primär auf die wirtschaftliche Zumutbarkeit abstellt. 1....
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