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Naturschutz- und Planungsrecht

Planungsrechtliche Steuerung der Windenergienutzung

Sachlicher Teilplan Windenergie des Regionalplans Ostthüringen unwirksam
Veröffentlicht am
 Windräder auf Waldflächen, wie hier in der Eifel, sind in Thüringen pauschal verboten.
Windräder auf Waldflächen, wie hier in der Eifel, sind in Thüringen pauschal verboten. Tjards Wendebourg
Die Windenergienutzung wird vielfach durch Flächennutzungspläne und Regionalpläne gesteuert, die festlegen, dass die Windenergienutzung außerhalb sogenannter Konzentrationszonen unzulässig ist (vgl. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Eine solche Planung kann grundsätzlich auf zwei Wegen angegriffen werden. Der erste ist die Erhebung einer sogenannten Normenkontrolle, die bei Erfolg dazu führt, dass der Plan gegenüber jedermann als unwirksam gilt. Dieser Rechtsbehelf kann jedoch nur innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Plans erhoben werden (vgl. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO). Die zweite, durchaus häufigere Möglichkeit ist daher eine sogenannte „Inzidentprüfung“ im Rahmen eines Rechtsbehelfs, der eigentlich ein anderes primäres Rechtsschutzziel...
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