Naturschutz- und Planungsrecht
Planungsrechtliche Steuerung der Windenergienutzung
Sachlicher Teilplan Windenergie des Regionalplans Ostthüringen unwirksam
- Veröffentlicht am

Die Windenergienutzung wird vielfach durch Flächennutzungspläne und Regionalpläne gesteuert, die festlegen, dass die Windenergienutzung außerhalb sogenannter Konzentrationszonen unzulässig ist (vgl. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Eine solche Planung kann grundsätzlich auf zwei Wegen angegriffen werden. Der erste ist die Erhebung einer sogenannten Normenkontrolle, die bei Erfolg dazu führt, dass der Plan gegenüber jedermann als unwirksam gilt. Dieser Rechtsbehelf kann jedoch nur innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Plans erhoben werden (vgl. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO). Die zweite, durchaus häufigere Möglichkeit ist daher eine sogenannte „Inzidentprüfung“ im Rahmen eines Rechtsbehelfs, der eigentlich ein anderes primäres Rechtsschutzziel...
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