EU-Kommission verklagt Deutschland
Deutschland schützt blütenreiche Wiesen in Natura-2000-Gebieten nicht ausreichend und kommt damit den Anforderungen der FFH-Richtlinie nicht nach. Zu diesem Schluss kommt die EU-Kommission. Deshalb verklagt die Kommission Deutschland nun vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
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Konkret weisen sowohl Flachland-Mähwiesen als auch Berg-Mähwiesen in Deutschland einen ungünstigen Erhaltungszustand auf. Laut FFH-Richtlinie sind jedoch alle Mitgliedsstaaten der EU dazu verpflichtet, wichtige Lebensräume und Arten zu schützen und deren günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen sowie die Verschlechterung der Lebensräume und erhebliche Störungen von Arten in Natura-2000-Gebieten zu vermeiden.
Bereits im Juli 2019 übermittelte die Kommission deshalb ein Aufforderungsschreiben, den Schutzverpflichtungen nachzukommen, und im Oktober 2020 nach eingehenden Gesprächen mit den deutschen Behörden außerdem eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Allerdings habe Deutschland die beiden Lebensraumtypen in den betroffenen Gebieten nach wie vor nicht unter ausreichenden rechtlichen Schutz gestellt, so die Kommission. Sie ist der Auffassung, dass die bisherigen Bemühungen der deutschen Behörden unzufriedenstellend und unzureichend waren, und verklagt Deutschland daher vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
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