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Gemeinsame Agrarpolitik

Kabinett verabschiedet neue Gesetze

Die Bundesministerinnen Julia Klöckner und Svenja Schulze haben einen Kompromiss zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform gefunden. Am 13. April hat das Bundeskabinett die entsprechenden Gesetzesentwürfe verabschiedet, die Klöckner eingebracht hatte.
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 Agrarandschaft in Baden-Württemberg
Agrarandschaft in Baden-Württemberg Julia Schenkenberger
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Insgesamt umfasst das beschlossene Paket drei neue Gesetze zur Ausgestaltung der Agrarpolitik:

Das GAP-Direktzahlungen-Gesetz: Regelungen über die Direktzahlungen, die landwirtschaftliche Betriebsinhaber ab 2023 erhalten können.

Das GAP-Konditionalitäten-Gesetz: Regelungen, welche Grundbedingungen von jedem Landwirt eingehalten werden müssen, unter anderem zum Umweltschutz und zur Stärkung der Biodiversität.

Das GAP-Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz: Regelungen über das Verwaltungs- und Kontrollverfahren bei der Durchführung der Direktzahlungen.

Ausführliche Erläuterungen zu den Inhalten der Gesetze finden Sie unter Webcode NuL4196 .

Julia Klöckner bezeichnete die Verabschiedung der Gesetzesentwürfe als wichtige Weichenstellung für heimische Landwirtschaft, Klima- und Umweltschutz. Der BUND bezeichnete die beschlossenen Gesetzesentwürfe als richtigen, aber unzureichenden Schritt. Insbesondere das Budget für Öko-Regelungen zur Finanzierung von Umwelt- und Klimaleistungen der Landwirtinnen und Landwirte sei noch zu gering und müsse schrittweise bis auf 30 % erhöht werden. Dagegen lobte der BUND die Einführung einer gekoppelten Prämie zum Ausbau des Ökolandbaus. Die gesamte Stellungnahme des BUND finden Sie unter NuL4196.

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