Hinweise zur Anwendung der Bundeskompensationsverordnung
Die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) setzt für bestimmte Vorhaben bundesweit einheitliche Standards für die Eingriffsregelung. Die planungspraktische Anwendung der BKompV ist mit anspruchsvollen, neuen Herausforderungen verbunden. Dazu gehören das neue bundesweit einheitlich anzuwendende Biotopwertverfahren, die Einbeziehung aller Schutzgüter sowie eine stärker funktionsspezifische Ausrichtung mit zusätzlichen Bewertungen. Dazu treten Unsicherheiten in der fachlichen und rechtlichen Auslegung der BKompV auf; diese resultieren zum einen aus diversen unbestimmten Rechtsbegriffen und methodischen Umsetzungsfragen, zum anderen liegen die vom Bundesumweltministerium angekündigten Handreichungen und Auslegungsleitfäden für die Praxis noch nicht vor.
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Der aus der BKompV folgende (Mehr-)Aufwand bedarf in der Praxis einer präzisen vertraglichen Vereinbarung und Honorierung. Hierfür hat der bdla eine aktuelle Orientierungshilfe mit differenzierten Hinweisen veröffentlicht, die eine Hilfestellung für Auftraggeber und Auftragnehmer ist. Sie steht auf www.bdla.de (Webcode NuL4262 ) kostenlos zum Download bereit.Am 21. April informiert der bdla ergänzend in einem Online-Seminar über die neuen Hinweise zur BKompV. Im Seminar erläutern kompetente Planungspraktiker die Bestimmung der erforderlichen Leistungen je Leistungsphase, den Bezug zu den Regelungen der Verordnung und die preisrechtliche Grundlage gemäß HOAI. Infos hierzu unter NuL5523.
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