Umgang mit Lieferschwierigkeiten gebietsheimischer Gehölze
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Der Projektbearbeiter sieht zwei Lösungen im Umgang mit der Mangelsituation: Einerseits können Ausschreibungen so formuliert werden, dass Pflanzen unterschiedlicher Größe und Qualität angeboten werden oder alternativ andere heimische Pflanzenarten zur Verwendung kommen können. Eine zweite Lösung wird darin gesehen, dass Pflanzarbeiten zeitlich aufgeschoben werden, wenn die Lieferung der erforderlichen gebietsheimischen Gehölze nicht möglich ist.
Bei Gehölzpflanzungen, die beispielsweise aus Gründen einer nicht anders lösbaren Böschungsstabilisierung oder aufgrund von Maßnahmen zum Artenschutz nicht aufgeschoben werden können, ist dies allerdings nicht anwendbar. Mehr dazu lesen Sie in einem Kurzbeitrag von Thomas Höfer online unter NuL4262 .
Der abschließend zur Projektbearbeitung vorgesehene Leitfaden, der sich noch in der Abstimmung mit dem Verkehrsministerium und dem Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg befindet, ist voraussichtlich ab Dezember 2020 beim Landesnaturschutzverband auf dessen Internetseite unter www.lnv-bw.de verfügbar. Ein Leitfaden mit bundesweitem Bezug wird derzeit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfU) bearbeitet und wird voraussichtlich bis Frühjahr 2021 fertiggestellt.
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