Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Neuer Leitfaden

Umgang mit Lieferschwierigkeiten gebietsheimischer Gehölze

Seit dem 1. März 2020 darf gemäß § 40 BNatSchG außerhalb des Siedlungsbereichs nur gebietsheimisches Pflanzenmaterial ausgebracht werden. Allerdings wurden in der zehnjährigen Übergangsphase bis zum Stichtag Angebot und Nachfrage nicht ausreichend an die neuen Anforderungen angepasst, zudem fehlten vielerorts konkrete Handlungshinweise der Fachbehörden. Dadurch entstand bereits eine Mangelsituation im Frühjahr 2020, auch in der Pflanzsaison 2020/2021 zeichnet sich erneut ein Mangel ab. In einem Projekt des Landesnaturschutzverbands Baden-Württemberg (LNV) wurde nun untersucht, welche Lösungen für die Verantwortlichen in Planung und Ausführung möglich sind.
Veröffentlicht am
Dieser Artikel ist in der erschienen.
PDF herunterladen
Artikel teilen:

Der Projektbearbeiter sieht zwei Lösungen im Umgang mit der Mangelsituation: Einerseits können Ausschreibungen so formuliert werden, dass Pflanzen unterschiedlicher Größe und Qualität angeboten werden oder alternativ andere heimische Pflanzenarten zur Verwendung kommen können. Eine zweite Lösung wird darin gesehen, dass Pflanzarbeiten zeitlich aufgeschoben werden, wenn die Lieferung der erforderlichen gebietsheimischen Gehölze nicht möglich ist.

Bei Gehölzpflanzungen, die beispielsweise aus Gründen einer nicht anders lösbaren Böschungsstabilisierung oder aufgrund von Maßnahmen zum Artenschutz nicht aufgeschoben werden können, ist dies allerdings nicht anwendbar. Mehr dazu lesen Sie in einem Kurzbeitrag von Thomas Höfer online unter NuL4262 .

Der abschließend zur Projektbearbeitung vorgesehene Leitfaden, der sich noch in der Abstimmung mit dem Verkehrsministerium und dem Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg befindet, ist voraussichtlich ab Dezember 2020 beim Landesnaturschutzverband auf dessen Internetseite unter www.lnv-bw.de verfügbar. Ein Leitfaden mit bundesweitem Bezug wird derzeit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfU) bearbeitet und wird voraussichtlich bis Frühjahr 2021 fertiggestellt.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren