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Bremen

Senat schränkt prophylaktische Gabe von Antiparasitika ein

In Bremen hat der Senat einen wesentlichen Schritt gewagt, um die Verwendung von Antiparasitika in der Weidetierhaltung zu reduzieren: Die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Weidehaltung von Rindern (RL Weideprämie) enthält nun einen Passus, wonach für die Erhaltung der Förderfähigkeit keine prophylaktische Gabe von Tierarzneimitteln wie Antiparasitika erfolgen darf, während der Weideperiode darf nur bei nachgewiesenem Befall eine Behandlung erfolgen. Zudem sind die Tiere bei der Verwendung bestimmter Wirkstoffe für die Zeit der Behandlung zuzüglich einer Frist von mindestens 14 Tagen nach der Verabreichung von der Weide zu nehmen.
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Antiparasitika in der Weidetierhaltung beeinflussen auch Nichtzielorganismen vor allem in Dungbiozönosen erheblich und leisten so einen Beitrag zum Insektensterben. Mit diesem Thema haben sich Nicolas Schoof und Prof. Dr. Rainer Luick ausführlich auseinandergesetzt. Ihre Originalarbeit zum Thema ist im Oktober 2019 in „Naturschutz und Landschaftsplanung“ erschienen und steht Ihnen unter Webcode NuL4196 zum Download zur Verfügung.

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