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Weichenstellung

DVL-Gemeinwohlprämie soll Bestandteil der Agrarförderung werden

Die Agrarminister des Bundes und der Länder haben auf Initiative Sachsens die „Gemeinwohlprämie“ als Bestandteil einer Grünen Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) grundsätzlich als eine Möglichkeit anerkannt. Damit wird erstmalig die Erbringung und Honorierung von Gemeinwohlleistungen mit der Erzielung landwirtschaftlicher Einkommen zusammengeführt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ist nun beauftragt, das Honorierungsmodell des Deutschen Verbands für Landschaftspflege (DVL) in seine Überlegungen zur Ausgestaltung der Öko-Regelungen innerhalb der 1. Säule der GAP einzubeziehen.
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Das Bewertungs- und Honorierungssystem für gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft zum Schutz und zur Verbesserung der Biodiversität, des Klimas und des Wassers in der Agrarlandschaft (kurz: Gemeinwohlprämie) wurde vom DVL in Schleswig-Holstein aus der Praxis heraus entwickelt. In einem darauffolgenden dreijährigen Forschungs- und Entwicklungsprojekt des Bundesamts für Naturschutz wurde mit Landschaftspflegeorganisationen die Übertragbarkeit dieses norddeutschen Ansatzes auf ganz Deutschland untersucht. In dem Vorhaben konnten zudem Wege aufgezeigt werden, wie das Konzept der Gemeinwohlprämie in das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) und in den GAP-Vorschlag der EU-Kommission integriert werden kann. Mehr zu dem Konzept lesen Sie unter Webcode NuL4196.

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