Erste Erkrankungsnachweise in Deutschland
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Die zuständige Behörde in Brandenburg muss nun die Seuchensituation vor Ort ermitteln und Maßnahmen ergreifen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Dazu ist ein sogenannter gefährdeter Bezirk festzulegen und eine Pufferzone einzurichten, auch um die Übertragung der Seuche auf Hausschweine zu verhindern. Für den Menschen ist das Virus allerdings ungefährlich.
Bereits im November 2019 wurden in Westpolen Fälle der Afrikanischen Schweinepest bekannt. Auch in anderen europäischen Ländern konnte das Virus in den vergangenen Jahren nachgewiesen werden.
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