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Wolfsmanagement

Niedersachsen stimmt Wolfsverordnung ab

Um auf der einen Seite dem Artenschutz und auf der anderen Seite den Weidetierhaltern gerecht zu werden, hat das Niedersächsische Umweltministerium eine „Wolfsverordnung“ erarbeitet – als bundesweit erstes Land, nachdem das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vor wenigen Wochen geändert wurde. Die neue Wolfsverordnung befindet sich aktuell in der Abstimmung mit anderen niedersächsischen Ministerien.
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„Ein Wolf, der ungeschützte Tiere reißt, wird alleine deswegen nicht entnommen“, erklärte Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies. „Weitere Faktoren müssen hinzukommen, bevor das letzte Mittel greift. Ganz wichtig: Die neue Verordnung nimmt damit nicht nur den Wolf in den Fokus. Wir behalten zugleich die vielen anderen seltenen und geschützten Arten in Niedersachsen im Blick, die auf offene Landschaften angewiesen sind.“

Kern der Verordnung ist die Regelung der in Niedersachsen zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen. Bisherige pauschale Empfehlungen von 120 cm hohen Schutzelektrozäunen sind nicht in allen Fällen, zum Beispiel am Deich oder in der Heide, geeignet und zumutbar. Dem trägt die Verordnung Rechnung, indem die Zumutbarkeit den Gegebenheiten vor Ort angepasst wurde.

Abgesehen von Regeln für die Weidetierhaltung werden auch Optionen definiert für den Fall, dass Wölfe sich Menschen annähern. Die für Vergrämungen oder Abschussgenehmigungen zuständigen Landkreise bekommen damit einen klaren Rahmen für ihre Entscheidungen.

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