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Biodiversität

Völkerrechtlicher Vertrag soll biologische Vielfalt retten

Im Rahmen der UNO wird derzeit ein neuer völkerrechtlich bindender Vertrag zur Rettung der biologischen Vielfalt vorbereitet, der dann der Abstimmung zugeführt werden wird. Der Vertrag kann analog zum Pariser Vertrag (Klima) betrachtet werden. Bis 2030 soll danach das Artensterben konkret gestoppt werden und die Zeichen auf eine ökologisch wirksame Nachhaltigkeit in der Ressourcennutzung gestellt werden. Dazu regt sich bereits erheblicher Widerstand aus dem politischen und ökonomischen Bereich. Namhafte Wissenschaftler weltweit stellen sich dagegen hinter die UN-Initiative.
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Die Integrität der wildlebenden Arten von etwa 75 % der Landfläche und 66 % der Meeresgebiete ist durch menschliche Einflüsse bereits schwer beeinträchtigt und 25 % existentiell bedroht. Fast 50 % der natürlichen Ökosysteme befinden sich in einem Schrumpfungsprozess und etwa 33 % der Wälder sind vernichtet und 33 % der Böden degradiert. Ein Drittel der Arten könnten in 50 Jahren ausgelöscht sein.

Nach dem CBD-Entwurf soll es bis Mitte des Jahrhunderts gelingen, im Einklang mit den natürlichen Ökosystemen zu leben. Es wird angestrebt, 30 % der Erde als Schutzgebiet zu fassen und davon 10 % streng im Sinne des Wildnisschutzes.

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