Berücksichtigung der WRRL bei Vorhaben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
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Er ist auf die Belange an Bundeswasserstraßen zugeschnitten und richtet sich an Vorhabenträger, Gutachter, aber auch an die Planfeststellungsbehörde. Er versteht sich als Arbeitshilfe zur Erstellung eigenständiger WRRL-Unterlagen für Vorhaben der WSV an Bundeswasserstraßen und ersetzt Kapitel 2.7 „Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung der Belange der WRRL nach WHG“ des BfG-Berichts 1559 (Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung). Herunterladen können Sie ihn unter Webcode NuL4262.
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