Bundesrat stimmt neuer Düngeverordnung zu
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Diese beinhaltet unter anderem die Erarbeitung von Kriterien zur Ausweisung besonders nitrat- und phosphatbelasteter Gebiete (sogenannte rote Gebiete). Diese müssen nun in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet werden.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen für die Landwirtschaft hat die EU-Kommission zugestimmt, dass die differenziertere Ausweisung der „roten Gebiete“ wie auch die Anwendung weitergehender Anforderungen an die Düngung in diesen Gebieten erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden muss.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßte die Zustimmung des Bundesrats zur Änderung des Düngeverordnung. „Eine Absetzung von der Tagesordnung wäre inakzeptabel gewesen und hätte zu erheblichen Strafzahlungen von bis zu 850.000 € pro Tag führen können. Seit über 25 Jahren hält Deutschland die EU-Vorgaben zum Gewässerschutz nicht ein. Darum muss endlich gehandelt und unser Grundwasser geschützt werden“, so der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt. Die Verordnung heute zu beschließen sowie das Wasserhaushaltsgesetz in erster Lesung zu behandeln und dafür im Gegenzug einige konkrete Details der Verordnung erst zum Januar 2021 einzuführen, bezeichnet der BUND als ein annehmbares Zugeständnis an die in der Corona-Krise ohnehin stark belasteten Betriebe.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) bezeichnete den Beschluss der Verordnung als Auftrag, zusammen mit den Landesregierungen, Umweltverbänden und Wasserwerken Lösungen zu finden. Sie kritisierten zugleich das Verhalten der Interessensgruppe „Land schafft Verbindung“ sowie des Bauernverbands, die im Vorfeld mit Produktionsstreiks gedroht hatten. „Wir können nur zusammen mit den Verantwortlichen aus Politik und Wissenschaft diese großen Herausforderungen stemmen“, erklärte Elisabeth Fresen, Bundesvorsitzende des AbL. „Wer jetzt mit Drohungen leichtfertig Vertrauen aufs Spiel setzt, hat den Ernst der Lage nicht verstanden und handelt verantwortungslos.“
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