Naturschutzinitiative kritisiert Änderung des Naturschutzgesetzes
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Dem neuen Gesetzentwurf zufolge soll ein Abschuss künftig auch möglich sein, wenn nicht geklärt ist, welcher Wolf genau für Nutztierrisse verantwortlich ist. Das kann dazu führen, dass ein ganzes Rudel getötet wird, bis Übergriffe beendet werden. Allerdings muss jeder einzelne Abschuss von den Länderbehörden genehmigt werden.
Harry Neumann, Vorsitzender der Naturschutzinitiative, sieht in dieser Entscheidung ein fatales Signal für die Behördenpraxis: „Damit wird suggeriert, dass die Tötung lokaler Bestände des Wolfes artenschutzrechtlich unbedenklich sei. Das ist jedoch falsch. Der Wolf befindet sich nach wie vor in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Nach Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie darf die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert werden.“
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