Hessen stellt 5. Fassung der Roten Liste vor
Pflanzen wie das Gewöhnliche Zittergras und das Breitblättrige Knabenkraut, die früher in vielen Wiesen vorkamen, findet man heute seltener. Sie stehen deshalb wie viele andere Arten auch, die vom Aussterben bedroht oder gefährdet sind, auf der Roten Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens. Diese Liste hat das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) nun in der fünften Fassung veröffentlicht.
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Die Neufassung zeigt: Das Aussterben von Pflanzenarten in Hessen konnte deutlich verlangsamt werden: Seit der Erstellung der vierten Fassung sind nur noch wenige Arten ausgestorben, was vor allem auf die Ausweisung und Pflege von Naturschutzgebieten zurückzuführen sein dürfte. Allerdings kommen viele Arten nur noch in sehr kleinen, voneinander isolierten Populationen vor, sind also auch weiterhin von Erhaltungsmaßnahmen abhängig.
Die Rote Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens wurde von ehrenamtlichen Expertinnen und Experten der Botanischen Vereinigung für Naturschutz in Hessen e. V. (BVNH) in Zusammenarbeit mit dem HLNUG erstellt. Grundlage dafür waren die Erarbeitung von Artenhilfsprogrammen der BVNH und die Erstellung diverser Fachgutachten zu bedrohten Arten im Auftrag des HLNUG. Herunterladen können Sie die Liste unter Webcode NuL4262.
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