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FFH-Richtlinie

Nationaler Bericht 2019 erschienen

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Das Bundesamt für Naturschutz hat den vierten Nationalen Bericht gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie vorgelegt. Er deckt die Berichtsperiode 2013 bis 2018 ab und beinhaltet die Bewertung der Erhaltungszustände von 93 Lebensraumtypen, 199 Einzelarten sowie vier Artengruppen. Zum zweiten Mal (erstmalig 2013) konnten umfangreiche Ergebnisse des bundesweiten FFH-Monitorings gemäß Art. 11 FFH-Richtlinie für die Lebensraumtypen des Anhangs I sowie der Arten der Anhänge II und IV in den FFH-Bericht einfließen. Damit basiert der Nationale Bericht auf einer sehr umfangreichen, bundesweit einheitlich erhobenen Datengrundlage.

Der Bericht und das Monitoring dienen der Bilanzierung von Erfolgen, zeigen den Handlungsbedarf auf und machen Aussagen zur Effizienz des Netzes Natura 2000. Eine weitere wesentliche Zielsetzung der Nationalen Berichte besteht in der Aktualisierung der Bewertungen zu den Erhaltungszuständen der Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie (alle sechs Jahre) sowie im Vergleich mit den Bewertungen der Vor-Berichte.

Der NABU bezeichnete den Bericht als „Warnruf“ für einen grundlegenden Wandel in der Landwirtschaftspolitik. „Die Bundesregierung muss nun schnell liefern: Ackerbaustrategie und Aktionsprogramm Insektenschutz dürfen keine Alibi-Projekte sein, sondern müssen konsequent auf eine Verbesserung der Bedingungen für Arten und Lebensräume ausgerichtet werden“, erklärte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. „Insbesondere ist die Bundesregierung jetzt gefragt, mit klarer Haltung in die Verhandlungen über eine Neuausrichtung der EU-Agrarförderung zu gehen.“

Einsehen können Sie die Übersicht der Ergebnisse des Berichts sowie die vollständigen Berichtsdaten unter WebcodeNuL4262 .

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