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Flächenverbrauch

Umweltbehörden warnen vor übermäßiger Versiegelung

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Immer noch ist der Flächenverbrauch in Deutschland enorm hoch, wie hier an der B15N. Hier gilt es, Umweltstandards zu berücksichtigen, die an anderer Stelle durch §13b außer Kraft gesetzt werden.
Immer noch ist der Flächenverbrauch in Deutschland enorm hoch, wie hier an der B15N. Hier gilt es, Umweltstandards zu berücksichtigen, die an anderer Stelle durch §13b außer Kraft gesetzt werden.Tjards Wendebourg
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In der Debatte um Wohnungsmangel fordern die Bundesämter für Umwelt- und Naturschutz, das Zubetonieren freier Flächen zu begrenzen. Zuvor hatte die Baulandkommission in ihrem Abschlussbericht aufgefordert, den § 13b Baugesetzbuch (BauGB) bis 2022 zu verlängern. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, und die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Beate Jessel, werben nun dafür, den Paragrafen zum Jahresende auslaufen zu lassen.

Mit der Einführung des § 13b Bundesbaugesetz werden europarechtlich und bundesrechtlich sonst gesetzlich vorgeschriebene Umweltstandards für Wohnbebauungen bis zu 4 Hektar in kleinen Bebauungsplänen außer Kraft gesetzt. Dies betrifft namentlich die Umweltprüfung und Eingriffsregelung. Dadurch befürchten Behörden und Verbände starke Auswirkungen auf den Arten- und Biotopschutz.

Auch der Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN) unterstützt diese Forderung. „Für eine echte Nachhaltigkeitsstrategie im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung ist dies völlig inakzeptabel“, erklärte Klaus Werk, stellvertretender Vorsitzender des BBN. Nach Auffassung des BBN werde mit der Streichung des § 13b kein Problem gelöst, sondern ein ungezügelter Flächenverbrauch beflügelt. Einer qualifizierten Grünordnung und klimagerechten Entwicklung in den Gemeinden und Städten stehe diese umweltrechtliche Kahlschlagpolitik der Bundesregierung diametral entgegen, so der BBN. Zahlreiche weitere Verbände schlossen sich den Forderungen mit eigenen Stellungnahmen zum Thema an. Diese finden Sie unter dem WebcodeNuL4196 .

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