Umweltbehörden warnen vor übermäßiger Versiegelung
- Veröffentlicht am
In der Debatte um Wohnungsmangel fordern die Bundesämter für Umwelt- und Naturschutz, das Zubetonieren freier Flächen zu begrenzen. Zuvor hatte die Baulandkommission in ihrem Abschlussbericht aufgefordert, den § 13b Baugesetzbuch (BauGB) bis 2022 zu verlängern. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, und die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Beate Jessel, werben nun dafür, den Paragrafen zum Jahresende auslaufen zu lassen.
Mit der Einführung des § 13b Bundesbaugesetz werden europarechtlich und bundesrechtlich sonst gesetzlich vorgeschriebene Umweltstandards für Wohnbebauungen bis zu 4 Hektar in kleinen Bebauungsplänen außer Kraft gesetzt. Dies betrifft namentlich die Umweltprüfung und Eingriffsregelung. Dadurch befürchten Behörden und Verbände starke Auswirkungen auf den Arten- und Biotopschutz.
Auch der Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN) unterstützt diese Forderung. „Für eine echte Nachhaltigkeitsstrategie im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung ist dies völlig inakzeptabel“, erklärte Klaus Werk, stellvertretender Vorsitzender des BBN. Nach Auffassung des BBN werde mit der Streichung des § 13b kein Problem gelöst, sondern ein ungezügelter Flächenverbrauch beflügelt. Einer qualifizierten Grünordnung und klimagerechten Entwicklung in den Gemeinden und Städten stehe diese umweltrechtliche Kahlschlagpolitik der Bundesregierung diametral entgegen, so der BBN. Zahlreiche weitere Verbände schlossen sich den Forderungen mit eigenen Stellungnahmen zum Thema an. Diese finden Sie unter dem WebcodeNuL4196 .
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von Naturschutz und Landschaftsplanung erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum Naturschutz und Landschaftsplanung-Abo
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.