Grünfestsetzungen sollten angepasst werden
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Wie bürgerfreundlich und naturgerecht sind Grünfestsetzungen im Bebauungsplan? Baumberater Manfred Frommer hat sich ausführlich mit dieser Frage auseinandergesetzt. Er kritisiert die derzeitigen Regelungen der Festsetzungen. So würden beispielsweise konkrete Vorgaben zu Baumpflanzungen gemacht, nicht aber der vorhandene Baumbestand auf Baugrundstücken berücksichtigt. Auch die Artenauswahl und die geforderte Pflanzqualität seien oft nicht den lokalen Gegebenheiten angepasst. Frommer fordert daher eine Anpassung der Grünfestsetzungen im Bebauungsplan. Seine Abhandlung zum Thema finden Sie unter dem WebcodeNUL4742 .
- User_MTA4MTI0OA 03.07.2019 12:31Ich bin irritiert, dass hier in dieser Fachzeitschrift so vehement gegen Begrünungsfestsetzungen in Bebauungsplänen argumentiert wird. Die Festsetzung von Mindestbegrünungen in Bebauungsplänen ist seit Jahrzehnten gängige Praxis. Natürlich sollte diese dem Grundstück angemessen und angepasst festgesetzt werden, und natürlich muss auch die naturschutzrechtliche Kompensationsleistung angemessen, also in der Regel vermindert, angerechnet werden. Dennoch geben diese Festsetzungen vielen Baugebieten einen "belebten" Charakter, ein ansprechendes neues Orts- und Landschaftsbild, und die sonstigen Wohlfahrtswirkungen von Gehölzen dürften hier ja auch bekannt sein. Die finanziellen Belastungen solcher Festsetzungen sind angesichts der in Deutschland üblichen Bauland- und Baupreisen eher im Promillebereich der Gesamtkosten zu vermuten. M.Z.Antworten
- User_MTQ4MTk0OQ 09.07.2019 14:04Manfred Frommer, auf dessen Arbeit unser Kurzbeitrag verweist, hat der Redaktion sein Statement zu Ihrer Kritik zukommen lassen: "Grünfestsetzungen in Bebauungsplänen finden sehr wohl die Zustimmung des Autor des Beitrages, wenn sie rechtskonform und fach- und damit naturgerecht umgesetzt werden. Die Beauflagung der Bauherren im konkreten Bebauungsplan entspricht nicht der Zielsetzung. Vielmehr zielführend ist ein ausreichender Vorhalt von unbebauten Flächen durch die öffentliche Verwaltung bzw. den Bauträgern zur Umsetzung der Grünfestsetzungen innerhalb des Planungsgebietes bzw. in Nachbarschaft. Die Flächen von Baugrundstücken , hier von Wohngrundstücken , sollten der individuellen Gestaltung der Eigentümer gemäß § 903 BGB vorbehalten bleiben, damit auch der vielfältigen Belebung des Orts- und Landschaftsbildes Rechnung tragend. Manfred Frommer"Antworten
- TW 04.07.2019 06:42Wir sind als Redaktion keinesfalls gegen Festsetzungen im Bebauungsplan; ganz im Gegenteil. Der Beitrag war ein Meinungsartikel, der die Meinung des Autors wiedergibt. Wir würden uns natürlich freuen, wenn Sie uns an twendebourg@ulmer.de antworten würden, dann können wir auch den Autor mit Ihrrem Statement konfrontieren. Tjards Wendebourg, Redaktion NuLAntworten
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