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Jubiläum

40 Jahre EU-Vogelschutzrichtlinie

Am 2. April wurde die 1979 verabschiedete EU-Vogelschutzrichtlinie 40 Jahre alt. Ihr Ziel ist der Erhalt eines guten Zustands der Bestände aller europäischen Vogelarten, insbesondere durch eine ambitionierte und europaweit einheitliche Regulierung der Jagd, durch aktive Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Arten und durch die Ausweisung spezieller Schutzgebiete.

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Nicht nur Arten wie der Rotmilan (Milvus milvus) werden durch die Richtlinie geschützt.
Nicht nur Arten wie der Rotmilan (Milvus milvus) werden durch die Richtlinie geschützt.Julia Schenkenberger
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Heute gibt es 742 Vogelschutzgebiete, die etwa 14,5 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands, inklusive der Meeresgebiete, ausmachen. Gesetzlicher Schutz, aktive Maßnahmen und Schutzgebiete haben sich positiv auf die Bestände vieler Flaggschiffarten des Naturschutzes ausgewirkt.

Diese Erfolge können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es bei der Umsetzung noch viel zu tun gibt. In Mitgliedstaaten des Mittelmeerraums ist unter anderem die illegale Jagd auf Singvögel immer noch ein großes Problem. In Deutschland fehlen für etwa die Hälfte der EU-Vogelschutzgebiete effektive Managementpläne und ausreichende Finanzmittel für die notwendigen Maßnahmen, um die gesetzlichen Schutzziele zu erreichen.

Der größte Schwachpunkt bei der Umsetzung der Richtlinie ist ihre fehlende Wirksamkeit in der Fläche: Während sich viele seltene Zielarten des Naturschutzes inzwischen gut entwickeln, brechen die Bestände vieler häufiger und weitverbreiteter Allerweltsvogelarten ein. Insbesondere in der Agrarlandschaft sind die EU-Vogelbestände seit Inkrafttreten der Richtlinie um 56 Prozent zurückgegangen. Denn dort haben die naturschutzrechtlichen Vorgaben trotz ihres flächendeckenden Anspruchs das Nachsehen gegenüber der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP).

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