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Agrarausschuss des Europaparlaments verwässert Hogan-Vorschlag weiter

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Nachdem am 14. Februar der Umweltausschuss des Europaparlaments über die Strategieplanverordnung abgestimmt hatte (NuL4061 ), stand der Verordnungsentwurf am 2. April beim Agrarausschuss zur Abstimmung. Dort gaben die Abgeordneten alles, um den aus Naturschutz- sowie Steuerzahlersicht eh schon schlechten Entwurf des EU-Agrarkommissars Phil Hogan weiter zu verwässern.

Getrieben von den Liberalen und Konservativen hat der Agrarausschuss beschlossen, die Vorgaben der Konditionalität für Direktzahlungen zusammenzustreichen und wichtige Elemente für den Naturschutz, wie etwa die ökologischen Vorrangflächen, nur noch freiwillig vorzusehen. Durch zusätzliche Ausnahmeregelungen wurden die verbliebenen Elemente der Konditionalität zudem noch weiter geschwächt. Die auch nach Kommissionsvorstellung für Landwirte nur freiwilligen Eco-Schemes will der Agrarausschuss mit noch geringerem Budget von 20 Prozent der ersten Säule ausstatten. Das Umweltambitionsniveau der ersten Säule fällt damit sogar hinter der gegenwärtigen GAP-Verordnung zurück.

Ähnlich ist das Bild in der zweiten Säule. Auch hier sollen weiterhin nur 30 Prozent für den Umweltschutz reserviert werden, wobei die Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete nach den Vorstellungen des Agrarausschusses teilweise sogar darauf anrechenbar sein sollen. Bei Letzteren handelt es sich um eine Form der pauschalen Einkommensunterstützung und nicht um gezielte Umweltleistungen. Selbst bei der Ermittlung der Ausgaben für den Klimaschutz zeigte die Ausschussmehrheit wenig Problembewusstsein und lehnte einen von den Grünen und Linken vorgeschlagenen Bemessungsmechanismus ab. Stattdessen sollen pauschal 40 Prozent der Direktzahlungen als Klimaschutzausgaben gelten, unabhängig davon, was auf der subventionierten Fläche passiert.

Dass die Abgeordnetenmehrheit damit nicht die Wünsche der Bürger, sondern ureigene Interessen bedient, zeigte sich bei der Abstimmung eines Änderungsantrags von Maria Noichl. Die SPD-Politikerin wollte Interessenkonflikte durch die Vorgabe vermeiden, dass nationale und regionale Entscheidungsträger, die über die Verteilung der GAP-Gelder entscheiden, nicht selbst GAP-Zahlungsempfänger sein dürfen. Dagegen stimmten jedoch die liberal-konservative Mehrheit und aus den deutschen Reihen die Abgeordneten Peter Jahr (CDU), Albert Deß (CSU), Norbert Lins (CDU) sowie Ulrike Müller (FW).

Wie geht es weiter? Nach der Europawahl liegt der Ball beim neu gewählten Europaparlament, das zum ersten Mal im Juli zusammentreten wird. Dieses kann sich entscheiden, die Arbeit des alten Parlaments weiterzuführen. Dann würden die Berichte des Agrar- und des Umweltausschusses direkt in die Vollversammlung des Parlaments gehen. Das neue Parlament kann aber auch entscheiden, mit der Arbeit am Kommissionsvorschlag noch mal von vorne zu beginnen.

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