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Schleswig-Holstein

NABU kritisiert Windkraftplanung

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Am 3. Januar endete die Beteiligungsfrist zum zweiten Entwurf der Windkraftplanung der Landesregierung Schleswig-Holsteins. Der zweite Entwurf wurde unter anderem deswegen notwendig, weil etliche der bisher vorgesehenen Windkraftvorranggebiete aufgrund erhöhter Abstände zu Siedlungsgebieten verlegt werden mussten.

Der NABU kritisiert diesen Entwurf. Er weise gravierende Mängel auf und werde dem Anspruch nicht gerecht, den Ausbau der Windenergie mit Naturschutzbelangen vereinbar zu gestalten. So ging die Abstandserweiterung zu Siedlungen oftmals mit Abstandsverringerung gegenüber Objekten des Naturschutzes einher. Betroffen sind vor allem die Brutplätze der besonders durch Windkraftanlagen gefährdeten Arten Seeadler, Rotmilan, Schwarz- und Weißstorch.

Sehr hart trifft der aktuelle Entwurf den Rotmilan. Unter Missachtung der wissenschaftlichen Empfehlungen der Staatlichen Vogelschutzwarten als Fachbehörden der Länder, einen Mindestabstand von 1 500 m zum Brutplatz einzuhalten, ist dieser auf 1 000 m verkürzt worden. Dadurch werden 29 Milanbrutplätze im Nahbereich betroffen sein, fast doppelt so viele wie beim ersten Planungsentwurf. Beim Seeadler wären etwa 15 Prozent des Brutbestands durch Windkraftanlagen in Nistplatznähe gefährdet, sollte die Planung Realität werden. Auch beim Weißstorch ist der Mindestabstand von empfohlenen 1 000 m auf 750 m verkürzt worden, um Windparks näher an Nistplätze heranziehen zu können. Die Problematik der Windkraftanlagen stellt der NABU in einem Kurzfilm dar, den Sie über den QR-Code abrufen können.

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