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Schutzgebietsausweisung

Außenems steht unter Naturschutz

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Am 24. Januar ist die Verordnung über das Naturschutzgebiet Außenems in Kraft getreten. Sie sichert nun den Übergangsbereich zwischen der Ems und der offenen See. Dieser Bereich zeichnet sich durch seine hohe Dynamik aus und bietet vielen spezialisierten Tieren und Pflanzen einen Lebensraum.

Die Ausweisung des Naturschutzgebietes markiert den Abschluss eines mehrjährigen, grenzüberschreitenden Verfahrens mit deutschen und niederländischen Beteiligten, da ein erheblicher Teil des Schutzgebietes zum so genannten gemeinsamen Gebiet mit den Niederlanden gehört. Das neue Schutzgebiet beginnt bei Emden beziehungeweise Pogum und umfasst einen Teil des Dollarts, der bis südlich der niederländischen Stadt Eemshaven reicht. Über weite Strecken grenzt es dabei direkt an den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“. Der größte Teil der Fläche liegt im gemeinde- und kreisfreien Bereich des niedersächsischen Küstenmeeres und wird daher auch künftig vom NiedersächsischenLandesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) betreut. Kleinere Anteile gehören zu den Landkreisen Aurich und Leer sowie zur Stadt Emden, die alle der Verordnung zugestimmt haben.

Die Ausweisung des Naturschutzgebiets war notwendig, da der Mündungsbereich der Ems gemäß den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bzw. der EU-Vogelschutzrichtlinie als Natura 2000-Gebiet an die europäische Union gemeldet worden war. Damit bestand die Verpflichtung, diesen Bereich nach nationalem Recht hoheitlich zu sichern, um unter anderem Verschlechterungen zu verhindern und die Basis für Verbesserungen zu legen.

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