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Vogelschutz

Auch geschützte Arten werden bejagt

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Eine im April veröffentliche Studie des Komitees gegen den Vogelmord (CABS) legte offen, dass die Jagdstrecke bei Vögeln in Europa mit jährlich rund 53 Millionen getöteten Individuen höher ist als bisher angenommen. Die Dunkelziffer sei aber noch höher, warnen die Autoren der Studie. Legal bejagt werden dürfen auch Arten, die in Deutschland auf der Roten Liste stehen, so zum Beispiel die Feldlerche, Vogel des Jahres 2019. Für diese Art ermittelten die Wissenschaftler für das Jahr 2016 eine Jagdstrecke von 898 958 Tieren, zuzüglich über 450 000 Individuen in Italien und weitere in Griechenland, deren Anzahl nicht bekannt ist.

Anlass zur Untersuchung gab der massive Rückgang der Bestände ziehender Arten, wie beispielsweise Kiebitz, Turteltaube oder Feldlerche. Auch die legale Vogeljagd könnte dafür mitursächlich sein. Auf Initiative und mit finanzieller Unterstützung des Deutschen Rates für Vogelschutz (DRV) haben Mitarbeiter des Komitees gegen den Vogelmord im Jahr 2016 systematisch alle verfügbaren nationalen Jagdstatistiken aus der EU, der Schweiz und Norwegen zusammengetragen und die darin enthaltenen Daten für die 82 Vogelarten des Anhangs II der VRL ausgewertet.

Die Autoren der Studie betonen, dass viele der in der EU geschossenen Vögel Durchzügler aus Russland und Osteuropa sind, deren Abschuss sich nicht direkt auf die Populationen in der EU auswirkt. Jedoch kritisieren sie auch, das angesichts schwindender Bestände eine solch hohe Abschussrate nicht als nachhaltig angesehen werden kann und eine Jagd auf gefährdete Arten daher ethsich und politisch nicht vertretbar sei. Das CABS plädiert daher für ein Jagdverbot für gefährdete Vogelarten.

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