Bundesjagdgesetz wird geändert
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Der Bundesrat hat einer Änderung des Bundesjagdgesetzes zugestimmt. Hintergrund ist die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Osteuropa, Polen und Belgien. Artikel 1 des geänderten Gesetzes enthält neben Regelungen zur Beschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs aus betroffenen Gebieten auch Maßnahmen zur Absperrung ASP-betroffener Gebiete und zur möglichen Beschränkung beziehungsweise zu einem Verbot der Ernte auf landwirtschaftlichen Flächen in einem Ausbruchsgebiet. Das Gesetz schreibt die vermehrte Fallwildsuche fest, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren, und lässt im Ernstfall die verstärkte Bejagung der Wildschweinbestände auch durch andere Personen als den Jagdausübungsberechtigten zu. Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes (Artikel 2) erhalten die Länder die Möglichkeit, Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten auch aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung zu bestimmen.
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