Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beantragt
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Sachsen, Niedersachsen und Brandenburg haben einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, um das Bundesnaturschutzgesetz im Hinblick auf den Umgang mit dem Wolf anzupassen. Die Bundesländer sind am stärksten von der Rückkehr der geschützten Art betroffen. Die Sicherheit der Menschen gehe vor Artenschutz, so argumentieren die Länder. Auch müsse der Erhaltungszustand der Art jährlich neu bewertet werden. Sei ein günstiger Erhaltungszustand erreicht, könnten auch die strengen Schutzauflagen für den Wolf gelockert werden.
Der BUND kritisiert diesen Vorstoß. Er fordert vom Bundesrat, die Weidetierhalter zu stärken, anstatt den Abschuss der Wölfe zu vereinfachen. Die Koexistenz von Wolf und Weidewirtschaft sei machbar, wenn der politische Rahmen stimme. Der Staat müsse vor allem daran arbeiten, Zukunftsperspektiven für Schäfer und Rinderhalter zu schaffen. Die Kosten für Herdenschutz und Rissschäden müssten komplett vom Staat übernommen werden.
Auch der Antrag der Bundesländer beinhaltet eine bessere Unterstützung der Nutztierhalter im Falle von Wolfsangriffen und fordert ebenfalls Kostenübernahme für die Haltung von Herdenschutzhunden und die Anschaffung von Elektrozäunen.
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