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EU-Umweltminister legen Position zur biologischen Vielfalt fest

Die EU-Umweltminister haben bei ihrem Rat am 9. Oktober in Luxemburg nicht nur über Pkw-Abgase diskutiert, sondern auch Schlussfolgerungen zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) angenommen. Zudem nahm der Rat, an dem für Deutschland Umweltministerin Svenja Schulze und Staatssekretär Jochen Flasbarth teilnahmen, Schlussfolgerungen zum Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit und zum Nagoya-Protokoll über den Zugang und gerechten Vorteilsausgleich an. Diese Ratsschlussfolgerungen bilden den allgemeinen politischen Rahmen für die Verhandlungsposition der EU und ihrer Mitgliedstaaten auf der 14. Vertragsstaatenkonferenz (COP 14) der CBD im November in Ägypten.

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In seinen Schlussfolgerungen erkennt der Rat an, dass gute Fortschritte bei der Erfüllung einiger Teile des strategischen Plans für die biologische Vielfalt 2011–2020 und seiner Aichi-Ziele bis 2020 erreicht wurden. Er sieht jedoch auch noch große Handlungslücken und fordert daher verstärkte Anstrengungen, um diese Ziele vollständig zu erreichen. Unter anderem äußert der Rat „tiefe Besorgnis“, dass die natürlichen Ressourcen und die Ökosystemleistungen, von denen die Menschheit abhängt, weiterhin hohen Risiken ausgesetzt sind und der Verlust der biologischen Vielfalt nach wie vor sehr hoch ist. Namentlich nennt er Verlust und Veränderung von Lebensräumen, Bodendegradation, Klimawandel, invasive gebietsfremde Arten, Land- und Meeresverschmutzung und die nicht nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. Daher fordert der Umweltrat die EU-Kommission und ihre Mitgliedstaaten (also auch sich selbst!) „nachdrücklich auf, in den nächsten zwei Jahren hart daran zu arbeiten, die EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 und die nationalen Strategien und Aktionspläne zur biologischen Vielfalt vollständig umzusetzen“.

Im Hinblick auf die Zeit nach 2020 fordern die Ministerinnen und Minister einen neuen ehrgeizigen strategischen Plan für die biologische Vielfalt, der einen übergreifenden Biodiversitätsrahmen für die Vereinten Nationen und für alle Interessengruppen in Bezug auf die „Vision 2050“ für die biologische Vielfalt bietet, die ebenfalls bereits 2011 beschlossen worden war (WebcodeNuL4309 ). Dieser Rahmen soll nach Auffassung des Rates der biologischen Vielfalt und den Ökosystemleistungen einen hohen Stellenwert auf der gesamten politischen Agenda einräumen, insbesondere soll die Umsetzung der CBD und ihrer Protokolle sowie der anderen biodiversitätsbezogenen multilateralen Umweltabkommen und der für die biologische Vielfalt relevanten „Sustainable Development Goals“ (SDGs, vgl. WebcodeNuL4308 ) stärken. Zudem soll nach Ansicht des Umweltrates im Jahr 2020 ein hochrangiger Biodiversitätsgipfel auf Ebene der Staats- und Regierungschefs einberufen werden, um die politische Sichtbarkeit der biologischen Vielfalt und ihren entscheidenden Beitrag zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu stärken. Da Deutschland in der zweiten Jahreshälfte die EU-Ratspräsidentschaft innehat, in der auch die entscheidende CBD-Konferenz für den neuen Strategischen Plan 2021–2030 liegt, sind hier insbesondere für die Bundesregierung wichtige Aufgaben beschlossen worden!

Abschließend begrüßt der Rat die Initiative der Regierung der Arabischen Republik Ägypten, im Rahmen der COP im November 2018 eine hochrangige Tagung dem Mainstreaming der Biodiversität in den Bereichen Energie und Bergbau, Infrastruktur, Herstellung, Verarbeitung und Gesundheit zu widmen.

Die vollständigen Ratsschlussfolgerungen der Umweltminister finden Sie unter dem Webcode NuL4061.

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