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WRRL

Ziele beibehalten, Inhalte weiterentwickeln

Essen/Hennef (DWA). Für eine Beibehaltung und Fortentwicklung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat sich die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) ausgesprochen. Die WRRL gebe in Europa die zentralen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Wasserpolitik vor und präge mit ihren Tochterrichtlinien maßgeblich das europäische und nationale Wasserrecht, erklärte DWA-Präsident Otto Schaaf. Im Zuge der Umsetzung der WRRL habe sich der Zustand der Gewässer deutlich verbessert. Spätestens im Jahr 2019 stehe jedoch eine Überprüfung der WRRL durch die Europäische Kommission an. Die DWA hat bereits jetzt Positionen zur Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie schriftlich formuliert und in Essen an Bettina Doeser (Head of Unit Clean Water der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission) übergeben.

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Die DWA formulierte neun Forderungen zur Wasserrahmenrichtlinie, betonte Stefan Kopp-Assenmacher aus Berlin, der Leiter der Politikberatung der DWA: Fortgeltung der WRRL auch nach 2027 sicherstellen; verlässliche Grundlagen für die Gewässerbewirtschaftung schaffen; Qualität und Verbindlichkeit der Bewirtschaftungsplanung stärken; das Prinzip „one out – all out“ modifizieren; das Verschlechterungsverbot praxistauglicher gestalten; das Ausnahmeregime anpassen; Relevanz von Schadstoffen für die Bewertung des chemischen Zustands begrenzen; „Phasing out“-Verpflichtung überprüfen; die WRRL mit anderen wichtigen europäischen Regelungen harmonisieren.

Die WRRL sieht vor, dass bis 2027 alle Wasserkörper in Europa in einem „guten Zustand“ sein sollen. Es zeigt sich jedoch, dass dieser Zustand mit hoher Wahrscheinlichkeit bis 2027 nicht zu erreichen ist. Die DWA betont, die Fortführung der Wasserrahmenrichtlinie als Grundlage für die Gewässerbewirtschaftung sei über 2027 hinaus erforderlich. Kopp-Assenmacher: „Hierzu sind realistisch erreichbare Zwischenziele für die jeweiligen Bewirtschaftungszyklen festzulegen, um insgesamt Fortschritte zu erzielen und die Erfolge erheblicher Anstrengungen im Gewässerschutz sichtbar zu machen.“ Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm seien als Instrumente konzeptioneller Gewässerentwicklung zu stärken.

Wenn ein Gewässer in einem Parameter die Anforderungen nicht erreicht, solle nicht mehr automatisch der Zustand des gesamten Gewässers herabgestuft werden. Vielmehr sollten Verbesserungen einzelner Bewertungskomponenten sichtbarer gemacht werden können. Notwendig sei es auch, das Verbot der Verschlechterung des Zustands eines Gewässers praxistauglicher zu gestalten. So sollte der räumliche Bezugsrahmen des Verschlechterungsverbots vom einzelnen Wasserkörper auf größere Betrachtungsräume ausgedehnt werden können, um eine bilanzierende Betrachtung für das jeweilige Einzugsgebiet zu ermöglichen. Das Ausnahmeregime sollte so angepasst werden, dass es im Zusammenhang mit der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht zu einer Verkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses kommen muss. Künftig sei auch eine stringentere Trennung der Bewertung des ökologischen Zustands und des chemischen Zustands der Gewässer notwendig.

Das DWA-Positionspapier „Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie 2019“ steht auf der DWA-Website zum Download bereit: de.dwa.de/politikinformationen.html.

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