Neue Regelungen für den Drohnen-Flug
*Dieser Beitrag ist aus dem Jahr 2017. Die Angaben sind nicht mehr aktuell. Bitte prüfen Sie selbst die aktuelle Gesetzeslage.*
Berlin. Schätzungsweise 400 000 Drohnen sind in Deutschland unterwegs, rund 500 000 bis 600 000 weitere Verkäufe der kleinen Flugobjekte erwartet die Deutsche Flugsicherung GmbH für das laufende Jahr. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat jetzt auf die stark wachsenden Gefahren reagiert und die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ – kurz: Drohnenverordnung – erlassen, welche in Teilen seit April und vollständig seit 01. Oktober in Kraft getreten ist.
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Aus Sicht des Naturschutzes sind grundsätzliche Flugverbote über Naturschutzgebieten, Nationalparken und Natura-2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) nach EU-Recht (also auch in anderen Mitgliedstaaten) wesentlich, soweit die Länder nicht anderslautende Regelungen treffen. Betriebsverbote gelten auch außerhalb der Sichtweite für Geräte unter 5 kg; in und über sensiblen Bereichen einschließlich 100 m Umkreis, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, über Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen; in Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen) sowie in Flughöhen über 100 m über Grund, es sei denn, der Betrieb findet auf einem Gelände statt, für das eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist, oder, soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über einen Kenntnisnachweis. Ebenso ausgeschlossen ist der Flug über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.
Weitere wesentliche Regelungen betreffen die Pflicht zur Kennzeichnung und für Drohnen ab 2 kg ein Kenntnisnachweis durch eine gültige Pilotenlizenz oder eine Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle. Für den Betrieb von Flugmodellen unterhalb von 5 kg Gesamtmasse ist keine Erlaubnis notwendig.
Hilfe bei der Frage, wo nach welchen Regeln geflogen werden darf und wo nicht, will die Deutsche Flugsicherung mit der DFS-DrohnenApp bieten, die für Android und iOS erhältlich ist. Nutzer müssen sich registrieren lassen.
Infos beim Verkehrsministerium unter www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/ 151108-drohnen.html, bei der Deutschen Flugsicherung unter www.dfs.de, Menü „Drohnenflug“.
- User_MTYwMDQxNw 10.10.2021 23:35Die Drohnen können mehrere Tausend Meter hoch fliegen, aber es wurde eine willkürliche Grenze von lächerlichen 100m festgelegt. Einfach mal den Wert von Drachen am Seil übernommen, ohne die Unterschiede in der Steuerbarkeit zu berücksichtigen. Gibt es da Informationen wer aus der Politik und welche Autoren/Juristen da beteiligt waren? Man sollte nicht pauschal harte Einschränkungen machen, sondern Gesetze so schreiben dass es die Möglichkeit gibt höher zu fliegen oder in NSG zu fliegen wenn man bestimme Anforderungen erfüllt. Welchen Grund hat z.B. das Verbot in einem NSG? Lautstärke? Dann hätte man die Chance nutzen können durch einen dB-Wert die Hersteller dazu zu animieren leisere Drohnen herzustellen. Und wenn einmal Drohnen existieren die wie Vögel fliegen (wie die Festool-Drohne), welche Basis haben dann noch die Verbote in NSG? Und was die maximale Höhe angeht hätte man ja Regeln aufstellen können die Kontakte mit Flugzeugen verhindern. Auch in technischer Hinsicht. Wenn Ich an mein Smartphone einen kleinen USB-DVBT-Stick anschließe kann ich die Transponder aller Flugzeuge in der Gegend empfangen, und deren Position sehen. Warum also nicht die Höhe freigeben, wenn die Nutzer zugleich alle Flugzeuge in der Gegend beobachten. Z.B. automatisch per App die eine Warnung abgibt. Oder sogar in die Drohne eingebaut mit automatischem Abstieg wenn sich ein Flugzeug nähert. Es gibt jetzt Windkraftanlagen ohne das Geblinke (ist mir gerade entfallen warum das ein Problem sein kann), weil die es geschafft haben für ihren Bereich eine Technik durchzusetzen die nur noch blinkt, wenn sich ein Flugzeug nähert. Bessere Gesetze können die Technik verbessern. Leiser, Luftraumüberwachung mit automatischem ausweichen etc.. Fliegen ohne Sicht etc.. Es darf auch keinen Fall soweit kommen dass Amazon etc. das Recht erhalten, gewerblich ohne Sicht auf über 100m ohne Sicht oder sogar automatisch (um mal alles zusammen zu packen) zu fliegen, das aber der Bürger nicht darf. Und wenn man es darf, sollte es nicht nur unter hohen Hürden, Gebühren etc. etc. etc. möglich sein. Irgendwann fliegen schließlich auch private automatisch fliegende "Drohnen" mit Menschen drin, die keinerlei Flugschein haben... Und natürlich könnten auch die kleinen Drohnen einen Transponder mit sich führen. Das sollte ja sogar im Interesse reaktionärer Überwachungsfanatiker sein... Nötig wäre es aber nicht. Denn ausweichen sollte immer die Drohne. Sie ist auch wendiger als Flugzeuge. Aber ist erst mal ein Gesetz eingeführt, wird in Deutschland oft nichts mehr verändert... Jetzt wäre natürlich die Chance dass Rot/Grün/Gelb das Gesetz verbessern. Nein, Ich habe keine Drohne. Mich stört jede Art von dummem Reaktionismus.Antworten
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