Kurz & Bündig
UVP-Pflicht
Der Bundesrat hat dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zugestimmt.
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Neben spürbaren Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung schließt das Gesetz eine Regelungslücke: Bislang konnten Investoren die UVP-Pflicht umgehen, indem sie eine große Anlage, z.B. einen Großstall, in mehrere kleine Vorhaben aufteilten („Salami-Taktik“). Diese Umgehungsmöglichkeit wird nun beseitigt.
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