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Kurz & Bündig

WURMMITTEL: Standardpräparate wie Cydectin® zur Bekämpfung von Endoparasiten bei Rindern und Schafen schaden nicht nur kotbewohnenden Insekten, sondern können auch die Keimung typischer Pflanzenarten des Graslands um bis zu zwei Drittel einschränken. Das haben Untersuchungen der Universitäten Trier, Kiel und Gießen erstmals nachgewiesen.

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FLÄCHENVERBRAUCH: Das Umweltbundesamt empfiehlt eine Kontingentierung für den Flächenverbrauch und den Handel mit Flächenzertifikaten. Das derzeitige Bau- und Planungsrecht allein reiche nicht aus, um das „30-Hektar-Ziel" der Bundesregierung zu erreichen (derzeit würden 66 ha pro Tag verbraucht). Das Ziel müsse verbindlich festgelegt und die Fläche nach einem festen Schlüssel auf die Länder und weiter auf die Kommunen verteilt werden. Die Umsetzung könnte durch einen kommunalen Handel mit Flächenzertifikaten erfolgen, dessen Praxistauglichkeit in einem bundesweiten Modellversuch bereits erfolgreich erprobt wurde.

FRANKENWALD: Als viertes potenzielles Gebiet für einen dritten Nationalpark in Bayern lässt Umweltministerin Ulrike Scharf auf Vorschlag der Region den Frankenwald prüfen – neben Spessart, Rhön und Donauauen. „Wir freuen uns über jede Region, die sich für Großschutzgebiete interessiert", erklärte dazu der Vorsitzende des Landesbunds für Vogelschutz (LBV), Dr. Norbert Schäffer. Da der naturschutzfachliche Mehrwert des Frankenwaldes eher begrenzt sei, stufte der LBV die bisherigen drei Vorschläge aber als etwas geeigneter ein. Der Frankenwald sei ein in weiten Teilen vom Menschen überformtes Fichtenwaldgebiet und damit gefährdet für Kalamitäten des Borkenkäfers.

BAURECHT: Der Bundesrat hat grünes Licht für die von Bundesbauministerin Barbara Hendricks angestoßene Novelle des Bauplanungsrechts gegeben. Städte und Gemeinden erhalten mehr Flexibilität bei der Planung von Innenstadtquartieren mit gemischter Nutzung. Herzstück der Reform ist die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet", die verdichtetes Bauen und Dachaufstockungen erleichtert und eine hohe Durchmischung von Wohnen, Arbeit und Freizeit ermöglicht. Die Novelle berücksichtigt auch Änderungen der EU-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Bauprojekten.

STADTGRÜN: Beim zweiten Bundeskongress „Grün in der Stadt – für eine lebenswerte Zukunft" in Essen, der diesjährigen „Grünen Hauptstadt Europas", hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks das Weißbuch „Stadtgrün" vorgestellt. Es enthält zehn Handlungsfelder mit zahlreichen Maßnahmen, wie der Bund die Kommunen bei der Stärkung ihrer grünen Infrastruktur unterstützen kann ( www.gruen-in-der-stadt.de ). Im Rahmen der Städtebauförderung stellt das BMUB seit diesem Jahr 50 Mio. € für ein neues Programm „Zukunft Stadtgrün" bereit.

KLAGERECHTE: Der Deutsche Bundestag hat die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer Vorschriften verabschiedet. Das von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgeschlagene Gesetzespaket setzt Vorgaben des Europa- und Völkerrechts im Bereich des umweltrechtlichen Rechtsschutzes um. Behörden, Vorhaben- und Planungsträger, Bürgerinnen und Bürger sowie anerkannte Umweltvereinigungen erhalten durch das Gesetz Rechtssicherheit, welche staatlichen Entscheidungen in welcher Form und in welcher Frist gerichtlich überprüfbar sind. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Umweltverbandsklage können Umweltvereinigungen künftig bei mehr Entscheidungen als bisher die Verletzung umweltbezogener Vorschriften geltend machen.

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