Bundestag beschließt beschleunigte Bebauungsplanung im Außenbereich
Berlin. Kein Ausgleich und keine Umweltprüfung mehr: Auf heftigen Widerspruch in Umweltverbänden ist die Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) gestoßen, die der Bundestag verabschiedet hat. Kern der Neuregelung: § 13b BauGB ermöglicht künftig auch für Außenbereichsflächen ein beschleunigtes Verfahren zur Bauleitplanung, wenn
- Veröffentlicht am
- hiermit Gebäude zur Wohnnutzung realisiert werden,
- sie an den bisherigen bebauten Ortsrand anschließen,
- eine zu überbauende Fläche von weniger als 1 ha Fläche geplant wird.
Eingeleitet sein muss das Verfahren bis Ende 2019 und der Satzungsbeschluss muss bis spätestens Ende 2012 gefasst sein. In der Konsequenz bedeute die Regelung, dass der baurechtliche Eingriffsausgleich komplett entfällt, erklärte Dirk Teßmer vom Informationsdienst Umweltrecht. Ebenso gelte eine Befreiung von den Anforderungen zur Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichts; es entfalle die Pflicht der Gemeinden, die Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen.
Soweit jedoch geschützte Lebensstätten von besonders oder streng geschützten Tierarten und/oder besonders geschützte Biotope oder Schutzgebiete betroffen sind, ergebe sich keine Privilegierung, erklärte Teßmer und stellte die Frage, ob diese Belange überhaupt ausreichend beachtet werden (könnten), wenn nur geringere Anforderungen an die Ermittlung der Auswirkungen gestellt würden.
„Die Entscheidung im Bundestag ist völlig unverständlich und trifft auf unseren Protest. Es ist nicht nachvollziehbar und nicht begründbar, warum hier das Umwelt- und Naturschutzrecht und die entsprechenden Standards weiter ausgehöhlt werden", urteilte Prof. Klaus Werk, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands Beruflicher Naturschutz (BBN).
Dieser hatte zuvor ebenso eine ablehnende Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf eingereicht wie BUND, BABU und bdla. Auch der die Bundesregierung beratende Sachverständigenrat für Umweltfragen hatte auf die gravierenden Folgen hingewiesen. „Die Neufassung (...) steht in einem eklatanten Widerspruch zum Weißbuchprozess ‚Zukunft Stadtgrün‘ des BMUB und der Bundesregierung. [Sie] ... steht unionsrechtlichen Bestimmungen für die strategische Umweltprüfung entgegen", hatte der BBN an Umweltministerin Hendricks geschrieben.
Der Bundestagsbeschluss erfolgte mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei einer Gegenstimme aus der Fraktion von CDU/CSU sowie bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Weiter pikant: Zuletzt hatte der Bundesrat die Änderung, insbesondere die Einführung des § 13b, abgelehnt. Doch ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig, so dass sich der Bundestag über das ablehnende Votum des Bundesrates hinwegsetzen konnte.
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von Naturschutz und Landschaftsplanung erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum Naturschutz und Landschaftsplanung-Abo
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.