Petition zur regelmäßigen Aktualisierung der Roten Listen und zum Bestandsmonitoring
An der Universität Trier veranstaltete die Deutsche Gesellschaft für Orthopterologie (DGfO) vom 18. bis 20. März 2016 einen internationalen Kongress zum Schutz der Heuschrecken (First European Congress on Orthoptera Conservation). Die Teilnehmer der Tagung sehen Rote Listen als wichtigstes Mess- und Kontrollinstrument für die Bestandsentwicklung von Arten an. Sie zeigen Handlungsbedarf und Erfolge des Naturschutzes auf, und auch, wo große Wissensdefizite bestehen. Sie dienen als Grundlage bei der Bewertung von Eingriffen in die Natur und der Ausarbeitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
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In Deutschland werden amtliche Rote Listen zumindest für die wichtigsten und planungsrelevanten Gruppen der Tiere, Pflanzen und Pilze von den Ministerien der Bundesländer erstellt. Das Wissen aus den Bundesländern fließt in übergeordnete Rote Listen ein (Bund, Europa, weltweit). Doch nur, wenn auf unterster Ebene (auf der Ebene der einzelnen Bundesländer) verlässliche Informationen vorliegen, können übergeordnete Rote Listen zuverlässig sein. Daher sind sorgfältig erarbeitete Rote Listen der Bundesländer von fundamentaler Bedeutung.
Unsere Fauna und Flora unterliegt einem nie da gewesenen Wandel, was die Mitglieder unserer Gesellschaft besonders bei Heuschrecken feststellen. Rote Listen verlieren heute bereits nach wenigen Jahren an Gegenwartsbezug und müssen überarbeitet werden, damit sie weiterhin als zielgerichtetes Bewertungsinstrument herangezogen werden können. Rote Listen für Heuschrecken sollten im Minimum alle zehn Jahre überarbeitet werden. Auch international gilt ein Turnus von zehn Jahren, in dem Rote Listen aktualisiert werden sollen. Demnach sind die Roten Listen der Heuschrecken der meisten Bundesländer stark veraltet.
Die Teilnehmer des Kongresses forderten daher die Ministerien der deutschen Bundesländer, deren Rote Listen älter als zehn Jahre sind, in einer Petition auf, umgehend eine fachlich fundierte Aktualisierung in die Wege zu leiten und einen maximal zehnjährlichen Überarbeitungsturnus anzustreben. Des Weiteren wurde gefordert, landesweite Monitoring-Programme einzurichten, da nur hierdurch zuverlässige Daten über Bestandstrends gewonnen werden können, die für die Aktualisierung der Roten Listen unerlässlich sind.
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