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Editorial

Jeder Landschaft ihre (Leitbild-)Planung – und Umsetzung!

Ist sie schon tot – oder lebt sie noch? Nur noch selten ist die klassische kommunale Landschaftsplanung ein Thema in dieser Zeitschrift. Im Aufgabenspektrum von Landschaftsarchitekten und Planungsbüros dominieren heute ganz andere Themen, etwa die Umsetzung des Artenschutzrechts (dazu ein Hauptbeitrag zu Ab­schaltzeiten von Windparks). Wer heute Landschaftsarchitektur studiert und sich auf Landschaftsplanung festlegt, wird in seinem Be­rufsleben vor allem geplante Eingriffe ab­wickeln müssen. Richtig aktiv gestaltende Arbeit konzentriert sich auf Maßnahmen der Kompensation – und kann damit im allerbesten Fall nicht mehr als etwas Zerstörtes an anderer Stelle notdürftig wiederherstellen.

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Rückgrat des Naturschutzes

Dabei ist die Disziplin viel breiter aufgestellt: Landschaftsplanung ist die Fachplanung des Naturschutzes, definiert das Naturschutzgesetz. Es sagt auch, dass nicht nur Arten und Biotope – wie sie in den Umweltprüfungen stark im Vordergrund stehen –, sondern auch die Leistungs- und Funktionsfähigkeit gleichrangig zu berücksichtigen ist. Ohne Bearbeitung von Böden, Klima/Luft, Wasserhaushalt, ökosystemarer Dynamik und Erholungsfunk­tionen geht es nicht. Und das kann vorausschauend und funktional vernetzt nur die Landschaftsplanung.

Defizite bestehen in zwei Bereichen: mangelnde Aktualität der Planung auf der einen, fehlende Umsetzung auf der anderen Seite.

Zum einen: Die meisten kommunalen Landschaftspläne sind stark veraltet, die ihnen zugrundeliegenden Daten noch viel älter. Es ist keine Seltenheit, dass mit 30 Jahre alten Daten operiert wird. Landschaftsrahmenpläne sind in manchen Bundesländern (etwa Hessen) ganz ungeniert abgeschafft. Und von Landschaftsprogrammen auf Ebene der Bundesländer hört man auch nicht viel. Dabei ist eine regionale und landesweite Prioritätensetzung für einen wirksamen Naturschutz wichtiger denn je: sei es für die Steuerung der Energiewende, ein System von Großschutzgebieten, den überörtlichen Biotopverbund oder die Entwicklung der Retentionsleistung von Auen (auch hierzu ­findet sich ein Beitrag in dieser Ausgabe).

Zum anderen: Die beste Planung nützt nichts, wenn sie nur in der Schublade liegt. Erst ihre Umsetzung macht sie wirksam. Der Anteil dessen, was an Inhalten der Landschaftsplanung auch realisiert wird, ist leider in aller Regel ­äußerst bescheiden.

Landschafts-Leitbilder nötig

Und doch, bei allem Frust: Es braucht die Landschaftsplanung, und das mehr denn je. Die Gesellschaft benötigt individuelle Leitbilder für Landschaften, will sie ihre in verschiedenen Doku­menten rechtlich bindend oder als unverbindlichen Willensbekundungen festgelegten Ziele erreichen. Denn Landschaften verändern sich aufgrund ungezählter und voneinander meist unabhängiger Einzelfallentscheidungen schneller und tiefgreifender denn je. Kein anderer Akteur als die Landschaftsplanung ist in Sicht, welcher Landschaftsfunktionen und ganze Landschaften wirklich ganzheitlich erfassen und beplanen kann.

Nehmen wir ein Beispiel aus diesem Heft, die Ökosystemleistung „Regulationsleistung von Auen“. Sie beschreibt das Vermögen, Oberflächenwasser im Falle von Hochwässern in der Aue aufzunehmen und zurückzuhalten. Der Beitrag bilanziert diese Leistung bundesweit. Die täglichen Entscheidungen aber fallen auf der lokalen Ebene: Dort muss die weitere Bebauung und Versiegelung von Böden verhindert werden. Hier entscheidet sich für jede einzelne Parzelle, ob Grünland mit guter Retentions­leistung erhalten und vielleicht durch groß­flächige Beweidung für Naturschutzziele optimal genutzt oder aber zum Acker umbrochen wird. Und ob ein Fließgewässer aus seinem begradigten Korsett von Eindeichung und Verbauung befreit wird und sich wieder frei entfalten darf.

Und wer plant und realisiert das vor Ort? Richtig, optimalerweise eine fundierte und aktuelle Landschaftsplanung. Und zwar eine, die Maßnahmenvorschläge so konkret entwickelt, dass sie unmittelbar umsetzbar sind. Idealerweise managen und moderieren Landschaftsplanerinnen und -planer auch den Umsetzungsprozess. Hier sind die Länder gefordert, solche zentralen Aufgaben mit entsprechenden Fördergeldern zu hinterlegen.

Tot oder noch lebendig? Landschaftsplanung darf nicht sterben und sie wir ja auch hier und da noch gelebt. Engagieren wir uns für eine Renaissance!

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