Schwarze Liste invasiver gebietsfremder Arten
Brüssel (ej). Am 03. August tritt die erste Liste über invasive gebietsfremde Arten in der EU in Kraft. Am 14. Juli hat die EU-Kommission diese Liste nach langen Diskussionen verabschiedet, die durch EU-Verordnung Nr. 1143/2014 „über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ erforderlich wurde. Diese Verordnung gilt in den Mitgliedstaaten unmittelbar. Die „schwarze Liste“ erhält 37 Arten, von denen mindestens 24 wildlebend in Deutschland bereits vorkommen:
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sieben von 14 Gefäßpflanzen: Karolina-Haarnixe (Cacomba caroliniana, Erstnachweis 2006), Wasserhyazinthe (Eichhornia crassipes, 1980er-Jahre), Großer Wassernabel (Hydrocotyle ranunculoides, 2003), Wechselblatt-Wasserpest (Lagarosiphon major, 1966), Großblütiges Heusenkraut (Ludwigia grandiflora, 1950), Gelbe Scheincalla (Lysichiton americanus, um 1980) und Brasilianisches Tausendblatt (Myriophyllum aquaticum, 1982);
sechs von sieben Wirbellosen: Chinesische Wollhandkrabbe (Eriocheir sinensis, 1912), Kamberkrebs (Orconectes limosus, 1895), Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus, 1972), Roter Amerikanischer Sumpfkrebs (Procambarus clarkii, 1975/76), Marmorkrebs (Procambarus fallax f. virginalis, 2003) und Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax, 2014);
elf von 16 Wirbeltieren: Amurgrundel (Perccottus glenii, 2013), Blaubandbärbling (Pseudorasbora parva, 1984), Nordamerikanischer Ochsenfrosch (Lithobates catesbeianus, 1935), Buchstaben-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta, 1950er), Schwarzkopf-Ruderente (Oxyura jamaicensis, 1980/81), Heiliger Ibis (Threskiornis aethiopicus, 1931), Chinesischer Muntjak (Muntiacus reevesii, 2004), Nutria (Myocastor coypus, 1933), Roter Nasenbär (Nasua nasua, 1959), Waschbär (Procyon lotor, 1927) und Sibirisches Streifenhörnchen (Tamias sibiricus, 1954/58).
Die Unionsliste schafft eine Grundlage für konkretes Handeln, schreibt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) auf seiner Website ( http://neobiota.bfn.de/unionsliste.html ). Besonders wichtig seien ein Besitz- und Vermarktungsverbot sowie schnelle Maßnahmen in der frühen Phase der Invasion. Für bereits weit verbreitete Arten müssten geeignete Managementmaßnahmen identifiziert und umgesetzt werden. Da der Erfolg der EU-Verordnung sehr stark vom Engagement aller Beteiligten – Handel, Transport, Verkehr, Behörden und Öffentlichkeit – und vom frühzeitigen Erkennen dieser invasiven Arten in der freien Natur abhängt, hat das Bundesamt in den BfN-Skripten 438 unter v.g. Link für alle 37 Arten der ersten Unionsliste Steckbriefe mit Angaben zu Vorkommen in Deutschland, Aussehen, Verwechslungsmöglichkeiten sowie mit allgemeinen Hinweisen zu möglichen Beseitigungs- und Kontrollmaßnahmen erstellt. Zusätzlich wird jede Art mit charakteristischen Habitus- und Detailfotos sowie mit einer Verbreitungskarte mit vorhandenen wild lebenden Nachweisen in Deutschland vorgestellt.
BirdLife International und dessen deutsches Mitglied, der NABU, haben die Veröffentlichung der „schwarzen Liste“ begrüßt, kritisierten aber, dass die gelisteten Arten nur einen Bruchteil der EU-weit als invasiv angesehenen Arten ausmachten. Die vom zuständigen Ausschuss zur Umsetzung der Verordnung vorgelegte Vorschlagsliste mit 20 weiteren Arten, unter ihnen Riesenbärenklau und Drüsiges Springkraut, berücksichtigte die EU-Kommission nicht, kündigte aber regelmäßige Updates der Liste an. Von rund 12000 gebietsfremden Arten in der EU geht der NABU aus, von denen 15 % – also rund 1800 Arten – als invasiv angesehen würden.
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