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Windkraftplanung: Fachgutachten neutral vergeben?

Berlin/Schwerin (NABU). Eine „häufige Missachtung des Artenschutzes bei der Genehmigung von Windkraftanlagen, insbesondere in Brutrevieren des Schreiadlers“, hat der Naturschutzbund NABU kritisiert. „Gleich mehrere geplante oder zum Teil schon genehmigte Anlagen widersprechen ganz offensichtlich geltenden Artenschutzvorgaben und hätten überhaupt nicht genehmigt werden dürfen“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

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Der NABU unterstütze den naturverträglichen Ausbau der Windenergie, aber kritisiere, dass seitens der Windkraftplaner in manchen Fällen auch dann noch an Anlagen festgehalten werde, wenn Fachgutachten bereits belegten, dass sie artenschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig sind.

Als aktuelles Beispiel nannte der Verband u.a. das Windeignungsgebiet Gnoien im Landkreis Rostock, das sich in unmittelbarer Nähe von weniger als 300m zu einem Schreiadlerhorst befinde. Entsprechend der vom Land festgelegten „tier­ökologischen Abstandskrite­rien“ von mindestens 3000 m zum nächsten Horst attestierte ein Gutachter dem Gebiet 2013, dass ein Windpark in diesem Gebiet nicht genehmigungsfähig sei. Damit wollte sich das Windkraftunternehmen jedoch nicht zufriedengeben und beauftragte einen weiteren Gutachter, so der NABU.

„Wir halten es für äußerst ungünstig, dass die Gutachter von den Investoren selbst beauftragt werden. Dadurch werden diese Genehmigungsverfahren immer intransparenter“, so NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. „Solche Gutachten machen eine objektive Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange durch die zuständige Behörde fast unmöglich.“ Der NABU forderte stattdessen ein gebührenfinanziertes System, bei dem der Windkraftbetreiber zwar weiterhin die Gutachten bezahlt, die Vergabe aber durch die unabhängigen Genehmigungsbehörden erfolgt.

Zunehmend beobachteten Naturschützer die Zerstörung von Greifvogelhorsten, auch des Schreiadlers, der nur noch mit etwa 100 Brutpaare in Deutschland brüte, davon rund Dreiviertel in Mecklenburg-Vorpommern. Das Bundesland habe damit eine besondere Verantwortung für den Schutz dieser Greifvogelart. Aufgrund der hohen Gefährdung der Art durch Windkraftanlagen empfehle der von den staatlichen Vogelschutzwarten erarbeitete Helgoländer Papier, über die aktuelle Landesregelung hinaus sogar einen Mindestabstand von 6km zwischen Windrädern und Schreiadlerhorsten und das gänzliche Freihalten der wenigen Verbreitungszentren des Vogels. „Um den Windplanern eine höhere Planungssicherheit zu ermöglichen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, appellieren wir an alle Planungsbehörden und Investoren, bereits bei der Ausweisung von Eignungsgebieten und der Standortwahl die fachlichen Empfehlungen zum Abstand von bekannten wichtigen Vogelvorkommen zu berücksichtigen“, so Vogelschutzexperte Lachmann.

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