HOAI: ein Fall für den Europäischen Gerichtshof?
Brüssel (BAK). Aus Sicht der Europäischen Kommission behindert die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowohl die Niederlassungsfreiheit als auch die Möglichkeit, Preise frei zu vereinbaren. Die zuständige EU-Kommissarin Elbieta Biekowska hält dieses für unnötige Beschränkungen, um „das Beste aus dem Binnenmarkt für professionelle Dienstleistungen zu machen“. Diese versteckten Barrieren seien diskriminierend, nicht notwendig und unverhältnismäßig.
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Wie die Bundesarchitektenkammer mitteilte, hat sich die EU-Kommission von der hierzu angeforderten Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland nicht überzeugen lassen. Als zweite Stufe sei nun eine begründete Stellungnahme im Vertragsverletzungsverfahren angekündigt. Die Mitgliedstaaten hätten zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen zur Behebung dieses Problems ergriffen wurden. Komme die Bundesregierung der Beseitigung der „Vertragsverletzung“ nicht nach, könne die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.
Kammern und Verbände hätten mit einer umfangreichen Argumentation die Bundesregierung von der Bedeutung der HOAI insbesondere für die Qualität und damit den Verbraucherschutz überzeugt. Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, äußerte die Hoffnung, dass „die Bundesregierung bei ihrer klaren Haltung bleibt und dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof standhält. Grund dafür besteht, denn es ist schon fraglich, ob die Kommission überhaupt so tief in das Recht ihrer Mitgliedsstaaten eingreifen darf. Zudem gibt es gerade keine milderen Mittel, präventiv die Qualität von Planungsleistungen im Interesse des Verbrauchers sicher zu stellen.“
Die HOAI, auch für Landschaftsarchitekten und planer wichtig, sei bereits mit den Novellen von 2009 und 2013 an europäische Anforderungen angepasst worden.
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