Anhörung zum Fracking
Berlin (BMUB/BUND). Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium haben zweitägige Länder- und Verbändeanhörungen zu dem Regelungspaket zum Umgang mit der so genannten Fracking-Technologie abgehalten. Dabei haben sich die Bundesländer und fast 50 Verbände zu den Ende letzten Jahres veröffentlichten Gesetz- und Verordnungsentwürfen geäußert. Diskutiert wurden insbesondere die neuen strengeren Anforderungen zum Einsatz der Fracking-Technologie, die vorgesehenen Fracking-Verbote und die erweiterten Pflichten im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen, teilte das BMUB mit.
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„Wie zu erwarten, gingen die Meinungen über das erforderliche Maß der Regulierung auseinander“, resümierte das Ministerium. Während ein Teil der Teilnehmer die Regelungen als zu weitgehend ansehe, forderten andere zusätzliche Vorschriften und strengere Anforderungen. Die deutliche Stärkung des Trinkwasserschutzes durch die Vorschläge des Umweltministeriums zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes würde von den meisten Teilnehmern im Grundsatz unterstützt. Auch die vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagene Änderung der Bergschadenshaftung – eine Beweislastumkehr zugunsten Geschädigter von Kavernen und Tiefbohrungen – sei mehrheitlich begrüßt worden. Generell hätten die Stellungnahmen bestätigt, dass die vorgelegten Regelungsentwürfe die Umwelt- und Gesundheitsbelange und die Interessen an der Rohstoff- und Energieversorgung in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigten.
Dem widersprach der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und forderte, den Einsatz der Fracking-Technologie in Deutschland nicht zuzulassen. Es reiche nicht, Fracking lediglich auf einem Siebtel der Fläche Deutschlands auszuschließen und es auf sechs Siebtel zu ermöglichen, sagte die BUND-Klimaexpertin Ann-Kathrin Schneider. Die Anwendung der Fracking-Technologie zur Exploration von Erdgas oder Erdöl berge inakzeptable ökologische Risiken, sei klimapolitisch kontraproduktiv und verzögere die Energiewende.
Wirtschafts- und Umweltministerium wollen die Ergebnisse der mündlichen Anhörung ebenso wie die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen eingehend auswerten und bei der Überarbeitung der Regelungsentwürfe betrachten, teilte das BMUB mit. Die überarbeiteten Referentenentwürfe sollten nach Abschluss einer erneuten Ressortabstimmung vom Bundeskabinett gebilligt und anschließend im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden.
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