Invasive Arten: EU-VO tritt in Kraft
Aufgrund der Diskussion um die Juncker-Kommission weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, bestätigten nach dem Europäischen Parlament (zuletzt Naturschutz und Landschaftsplanung 46 (6), 2014: 166) am 29. September auch die Mitgliedstaaten im sogenannten „Rat für allgemeine Angelegenheiten“ (GAC) die neue EU-Verordnung zu invasiven Arten. BirdLife und andere Umweltverbände kritisierten allerdings, dass Deutschland sich mit Rumänien und Bulgarien der Stimme enthielt und Ungarn erneut gegen die Verordnung votierte. Dänemark und Finnland stimmten zwar zu, gaben aber zu Protokoll, dass der amerikanische Nerz keinesfalls in die Liste der invasiven Arten aufgenommen werden solle – zum Schutz ihrer Pelzindustrie.
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Dennoch kann die Verordnung nun zum 01. Januar 2015 in Kraft treten. Jetzt sind die Mitgliedstaaten gefordert, im Ausschuss (Art. 27) an der Liste der Arten mitzuwirken, die vordringlich besser kontrolliert und bei Bedarf bekämpft werden sollen. Umweltverbände hatten hier durch intensive Lobbyarbeit im Europaparlament und im Rat erreicht, dass die ursprünglich von der EU-Kommission geplante „Deckelung“ auf nur 50 Arten fallen gelassen wurde. Zudem wurde auf Drängen der Verbände die zusätzliche Einrichtung eines begleitenden wissenschaftlichen Expertengremiums (Art. 28) beschlossen, in dem auch Vertreter der Umweltverbände wie BirdLife Europe mitwirken werden. Die überarbeiteten „mission letters“ für die EU-Kommissare vom 01. November 2014 finden sich hier:
http://ec.europa.eu/about/juncker-commission/mission/index_en.htm
Die „Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ kann hier abgerufen werden: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2014.317.01.0035.01.
ENG
Claus Mayr, NABU, Direktor Europapolitik, Brüssel, Claus.Mayr@NABU.de
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