Kurzumtriebsplantagen (KUP) auf Grünland?
Vertreter von behördlichem und verbandlichem Naturschutz, Planungsbüros und der Wissenschaft folgten der Einladung des NABU und der Bosch & Partner GmbH zum „Fachgespräch Kurzumtriebsplantagen (KUP) auf Grünland“ in Berlin.
- Veröffentlicht am
Von Imke Hennemann-Kreikenbohm und Leena Jennemann
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Thema Grünlanderhaltung und der Etablierung von KUP auf Grünland erläuterte Imke Hennemann-Kreikenbohm vom NABU-Bundesverband. Sie stellte Regelungen vom EU-Recht über Bundesrecht bis hin zur Landesgesetzgebung vor. Grundsätzlich sind KUP als landwirtschaftliche Kultur definiert und somit im Rahmen der landwirtschaftlichen Bodennutzung nach § 14 BNatSchG von der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ausgeschlossen – es sei denn, die Länder haben in ihren Naturschutzgesetzen abweichende Regelungen dazu getroffen, wie z.B. Bayern und Baden-Württemberg.
Dargelegt wurde, dass der Anbau von KUP einen Widerspruch zum Erhaltungsgebot des Grünlands darstellt und somit auf die maximal mögliche 5-%-Verlustquote anzurechnen ist. Rechtlich gesehen können KUP auf Grünland angelegt werden, wenn keine anderen normativen Regelungen zum Grünland bestehen und solange sich landesweit der Dauergrünlandanteil nicht um mehr als 5 % verringert hat. Unklar blieb, ob der Begriff des Umbruchs weiter verwendet wird, wenn KUP mit einem anderen Anbauverfahren ohne Umbruch angelegt wird, da im DirektZahlverpflG (Gesetz zur Regelung der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen durch Landwirte im Rahmen gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über Direktzahlungen und sonstige Stützungsregelungen) auf den Begriff des Umbruchs Bezug genommen wird.
Dr. Frank Burger von der Bayerischen Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft (LWF) präsentierte unterschiedliche Anbauvarianten für KUP auf Grünland. Die Etablierungsmethoden reichen vom Setzen der Stecklinge auf gepflügtem und geeggtem Boden über die Pflanzung auf Grünland in kompostierbare Folie (45 % der Fläche wird gefräst), die Pflanzung in Frässtreifen sowie die direkte Pflanzung ins Gras (Nullvariante). Darüber hinaus werden Pflanzversuche mit Pappelsetzruten und Grau- sowie Schwarzerle durchgeführt. Deutlich wurde, dass beim Anbau von KUP auf Grünland eine Grundbodenbearbeitung mit dem Pflug nicht per se notwendig ist.
In seinem Vortrag über die Eigenschaften unterschiedlicher Grünlandtypen stellte Prof. Dr. Eckhard Jedicke auch Überlegungen zur Eignung von Grünland zur Anlage von KUP aus naturschutzfachlicher Sicht vor. Belegt wurde, dass KUP im Vergleich zum Grünland keinen Mehrwert für Natur und Landschaft erzeugen. Durch die Anlage von KUP auf Dauergrünland gehen nachweislich auch bedrohte Habitatfunktionen und Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten dauerhaft verloren. Das gilt auch für aktuell sehr intensiv genutzte Grünlandstandorte, da hier durch die Anlage von KUP die Option zur Aufwertung der Flächen durch eine Extensivierung der Nutzung auf Dauer ausgeschlossen würde. In der Diskussion blieb die Frage nach einer detaillierten Bewertung von KUP-Streifen oder Agroforstsysteme auf Grünland offen. KUP-Streifen unterscheiden sich durchaus von einem flächigen Anbau einer KUP. In manchen Grünlandbereichen könnte bei der Nutzung von AFS zudem die Funktionalität von Grünland auch erhalten bleiben.
Im Ergebnis bestand Einvernehmen darüber, dass der Anbau von KUP auf Grünland aus naturschutzfachlicher Sicht grundsätzlich ausgeschlossen werden soll. Beim Anbau von KUP-Streifen auf Intensivgrünland wurde allerdings noch weiterer Forschungsbedarf formuliert, von dessen Ergebnissen eine abschließende Bewertung abhängig wäre.
Die Inhalte und Schlussfolgerungen des Fachgesprächs KUP auf Grünland werden in das F+E-Vorhaben „Naturverträgliche Anlage und Bewirtschaftung von Kurzumtriebsplantagen (KUP)“ einfließen. Im Rahmen des vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Forschungsprojekts untersuchen der NABU-Bundesverband und das Planungsbüro Bosch & Partner GmbH konkrete Wege zur Berücksichtigung von Naturschutzbelangen bei der Standortwahl, der Anlage und dem Betrieb vom KUP ( http://www.energieholz-naturschutz.de ).
Anschriften der Verfasserinnen: Imke Hennemann-Kreikenbohm, NABU-Bundesgeschäftsstelle, Charitéstraße 3, D10117 Berlin, E-Mail Imke.Hennemann@web.de; Leena Jennemann, Bosch & Partner GmbH, Kantstraße 63a, D-10627 Berlin, E-Mail l.jennemann@boschpartner.de.
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von Naturschutz und Landschaftsplanung erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum Naturschutz und Landschaftsplanung-Abo
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.