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Für naturverträglichere ­Agrarpolitik

Berlin (NABU). In den laufenden Verhandlungen zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland hat der NABU von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis für eine natur­verträglichere Agrarpo­litik gefordert. Zuletzt legte das Landwirtschaftsministerium einen Entwurf für das sogenannte Direktzahlungen-Durchführungsgesetz vor, das die wichtigsten finanziellen und umweltrelevanten Fragen regelt. „Der Entwurf ist gänzlich ungeeignet, den dramatischen Verlust an Vielfalt in den Agrarlandschaften aufzuhalten. Bei der Ausgestaltung der ökologischen Vorrangflächen und beim Schutz des Grünlands muss dringend nachgebessert werden. Nur so können artenreiche und ökologisch sensible Flächen besser erhalten werden“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

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Nach seiner Ansicht widerspricht der Gesetzentwurf grundlegend den Brüsseler Reformbeschlüssen zur Ökologisierung der Agrarpolitik. Vor allem der umwelt- und klimapolitisch problematische Grünlandumbruch müsse künftig stärker eingeschränkt werden. Ziel müsse es sein, die Obergrenze des möglichen Grünlandumbruchs von 5 % auf 1 % zu reduzieren. Ökologisch besonders wichtige Standorte – nicht allein, wie vorgesehen, das Grünland in Natura 2000, sondern ebenso Moorböden, Überschwemmungsflächen und erosionsgefährdete Hanglagen müssten als Tabuflächen definiert und von jeglichem Umbruch ausgeschlossen werden.

Auch im Hinblick auf ökologische Vorrangflächen fordert der NABU erhebliche Nachbesserungen des Gesetzentwurfs. Ökologische Vorrangflächen sollen künftig auf 5 % der Ackerflächen geschaffen werden und zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen. Aus diesem Grund müssten hier Pestizide und Düngemittel verboten werden, ebenso wie der Anbau von Zwischenfrüchten. „Ökologische Vorrangflächen können nur dann ihre Funktion erfüllen, wenn ihnen ein echter ökologischer Vorrang eingeräumt wird. Die derzeitigen Entwürfe bringen jedoch keinen Mehrwert für die Umwelt, sondern führen allenfalls zu einem zusätzlichen Kontroll­aufwand“, so Tschimpke.

Darüber hinaus erinnerte der NABU die Bundesregierung an ihre Ankündigung, zusätzliche 200 Mio. Euro jährlich für Natur-, Umwelt- und Tierschutzleistungen zur Verfügung zu stellen. Das bislang vorgesehene Budget und die zum Teil ineffizienten Förderprogramme reichten bei Weitem nicht aus, die anspruchsvollen Umweltziele von EU, Bund und Ländern umzusetzen. Sollte eine Budgeterhöhung nicht möglich sein, müsse stattdessen die Mittelumschichtung in den Bereich der ländlichen Entwicklung verdoppelt werden. „Nur durch eine ausreichende Mittelausstattung für ländliche Entwicklungsprogramme und durch vernünftige ordnungspolitische Vorgaben kann der anhaltende Verlust der biologischen Vielfalt gestoppt werden“, so NABU-Agrarexperte Florian Schöne.

Eine gemeinsame Stellungnahme von NABU und dem Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) findet sich unter http://www.NABU.de/downloads/140211-nabu-stellungnahme-direktzahlungen.pdf.

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