„Kein Allheilmittel gegen Landschaftsverbrauch“
Herr Hoffmann unterstellt, dass der Kern der Methode darin liege, die Landschaft möglichst konfliktfrei zur Energiegewinnung nutzen zu können. Das ist falsch.
- Veröffentlicht am
Von Frank Roser
Die in Baden-Württemberg laufenden Diskussionen um die Methode deuten in die entgegengesetzte Richtung: Die Fortschritte bei Objektivität und Validität verhelfen den Analyseergebnissen und dem Schutzgut Landschaftsbild zu mehr Beachtung und mutmaßlich auch zu mehr Gewicht in der planerischen Abwägung. Demgegenüber können die vielen kleinen, untereinander nicht vergleichbaren Einzelanalysen viel leichter unter den Tisch fallen.
Natürlich lässt es sich über den „aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter“ wunderbar polemisieren. Doch als Planer sollten wir uns entscheiden, ob wir vor der Subjektivität der Ästhetik und dem fortschreitenden Verbrauch von unbelasteten Landschaftsbildern kapitulieren und alles auf die Politik schieben – oder ob wir uns der im Naturschutzgesetz formulierten Aufgabe stellen. Aus meiner Sicht ist es dabei sinnvoll, die Anforderungen der Rechtsprechung zu erfüllen (aufgeschlossener Durchschnittsbetrachter) und den notwendigen Arbeitsaufwand leistbar zu halten (Modellierung).
Keinesfalls stellt diese Analysemethode ein Allheilmittel gegen Landschaftsverbrauch dar. Entscheidend bleibt, was Planer aus einer Planungsgrundlage machen. Und doch gewinnen im Idealfall beide Seiten: die Energiewende, weil die Belastbarkeit der Windenenergieplanungen steigt, und die Landschaft, weil ästhetisch besonders hochwertige Landschaftsteile frei von Windenergieanlagen bleiben.
Anschrift des Verfassers: Dr.-Ing. Frank Roser, Institut für Landschaftsplanung und Ökologie, Universität Stuttgart, Keplerstraße 11, D-70174 Stuttgart, E-Mail frank.roser@ilpoe.uni-stuttgart.de.
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