Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Netzausbau: nur eine ­Klageinstanz

Berlin (NABU). Für „Schnelligkeit vor Sorgfalt“ hat der NABU den Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler kritisiert: Die Vorlage für das Bundesbedarfsplan-Gesetz (BBPlG), das den künftigen Ausbau von Höchstspannungs-Stromleitungen in Deutschland regelt, würde dem benötigten Ausbau der Stromnetze für die Energiewende und der Akzeptanz in der Bevölkerung einen Bärendienst erweisen, kritisierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Veröffentlicht am
Dieser Artikel ist in der erschienen.
PDF herunterladen
Artikel teilen:

Hauptkritik der Naturschützer: Für die im Bedarfsplan aufgeführten länderübergreifenden Vorhaben solle der Rechtsschutz bei Planungsfehlern und Streitfällen massiv eingeschränkt werden. Erst nachdem über Trassenkorridore, deren Umweltverträglichkeit und die Planfeststellung entschieden wurde, dürfe überhaupt die Netzplanung gerichtlich überprüft werden. „Die im Gesetz vorgesehene Beschränkung des Klageweges auf eine Instanz beim Bundesverwaltungsgericht wird daher nicht nur bei Experten, sondern auch bei betroffenen Bürgern auf großes Unverständnis stoßen“, so Miller.

Bezeichnend für das übereilte Vorgehen des Bundeswirtschaftsministeriums sei, dass lediglich Wirtschafts- und Verbraucherverbänden vorab die Möglichkeit für eine Stellungnahme zum Bundesbedarfsplan-Gesetz eingeräumt worden sei. „Obwohl sich die Umweltverbände bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Netzentwicklungsplan umfangreich eingebracht haben, wurden wir nun nicht einmal gefragt, bevor dessen Ergebnisse in einem Gesetz festgeschrieben werden. Vor dem Hintergrund, dass auch die Klagemöglichkeiten vonseiten des Natur- und Umweltschutzes beschnitten werden, ist so ein Vorgehen inakzeptabel“, kritisierte Miller.

Inhaltlich weise das Gesetz aus NABU-Sicht weitere Mängel und Lücken auf. So sei lediglich ein Pilotprojekt für die Erprobung der Erdverkabelung zur Übertragung von Gleichstrom ausgewiesen worden. Der Einsatz innovativer Technologien müsse aber viel stärker vorangetrieben werden, insbesondere dort, wo die zusätzlichen Belastungen durch neue Freileitungen für Mensch und Natur besonders hoch sind.

Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) übte massive Kritik: „Wer ständig Bekenntnisse zur Bürgerbeteiligung im Munde führt, kann nicht gleichzeitig die von praktisch allen vor Ort betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhobene Hauptforderung nach mehr Erdkabeln brüsk zurückweisen.“

Grundlage für den BBPlG-Entwurf der Bundesregierung ist der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigte Netzentwicklungsplan, der den Bedarf an neuen Höchstspannungstrassen im Rahmen der Energiewende festlegt. Insgesamt müssen demnach 2800 km neue Höchstspannungsleitungen (380 kV) gebaut werden, 2900 km müssen verstärkt oder in bestehenden Trassen neu errichtet werden.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren