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Grünland gesetzlich schützen

Schwerin (MLUV). Ein Gesetz zum Schutz von Dauergrünland in Mecklenburg-Vorpommern hat der Minister für Land­wirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Dr. Till Backhaus, eingebracht. „Wir wollen mit dieser gesetzlichen Regelung die bisherige Landesverordnung ablösen und damit das Dauergrünland unter einen generellen Schutz stellen“, sagte er im Landtag zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung des Dauergrünlandes in Mecklenburg-Vorpommern.

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Die bisherige Landesverordnung greife ein, sofern das Dauergrünland im Bundesland im Verhältnis zur gesamten landwirtschaftlichen Fläche um mehr als 5 % (im Vergleich zum Referenzjahr 2003) abgenommen hat. „Wir wollen den Erhalt des Dauergrünlandes zukünftig nicht mehr abhängig machen von Verhältniszahlen. Für uns gilt es, jeden Hektar Dauergrünland zu erhalten“, so der Minister.

Dauergrünland sei von großer Bedeutung für den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Unter Dauergrünland seien große Mengen an Kohlenstoff und Stickstoff gebunden. Durch Grünlandumwandlungen können innerhalb weniger Jahre bis zu 40 % des Humus‘ verloren gehen. Beim Umbruch von 1 ha Grünland würden etwa 20 bis 35 t Kohlenstoffäquivalente des ursprünglichen Bodenkohlenstoffs freigesetzt.

Weiter gehöre Dauergrünland zu den artenreichen Landnutzungsformen Europas. Seine Flächen sind wichtige Rast- und Brutvogelgebiete geschützter Arten. Sie seien auch von Bedeutung als Nahrungshabitat für Großvögel, wie Weißstorch, Schwarzstorch und Schreiadler. Dauergrünland erfülle zudem wichtige Funktionen im Erosions- und Bodenschutz, vor allem in steilen Hanglagen. So seien die Abträge unter Grünland deutlich niedriger als auf Ackerflächen.

Im Jahr 2009 gab es bundesweit 16,9 Mio. ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, 2012 seien es nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes sogar nur noch 16,68 Mio. ha, erklärte Backhaus. Das Dauergrünland sei im Jahr 2011 bundesweit auf 4,64 Mio. ha zurückgegangen. Die Tendenz ist auch im Jahr 2012 weiter fallend (4,63 Mio. ha).

„Ich habe durchaus Verständnis für die Landwirte – der Flächendruck steigt und mit Ackerbau lassen sich erheblich höhere Erlöse erzielen als mit Dauergrünland. Ein ökonomisch wirtschaftender Betrieb wird sich daher im Zweifel für Ackerland entscheiden. Aber das darf der Gesetzgeber nicht tatenlos mit ansehen, wenn wir die landwirtschaftliche Nutzfläche auch für die nachfolgenden Generationen erhalten wollen“, sagte Backhaus.

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