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Windkraft naturverträglich

Mainz (BUND/NABU). Für ­einen schnellen und naturverträglichen Ausbau der Windkraft in Rheinland-Pfalz haben sich die Landesverbände von BUND und NABU ausgesprochen. Sie begrüßten, dass die Landesregierung mit der Novelle des Landesentwicklungsprogramms den Windenergieausbau forcieren wolle, erklärte der BUND-Landesvorsitzende Dr. Holger Schindler. Es sei ihnen bewusst, dass es die Energiewende nicht zum „ökologischen Nulltarif“ geben könne.

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Die beiden Verbände unterstützten zwar das politische Ziel der Landesregierung einer Verfünffachung der Windenergie. Dieser Ausbau müsse aber durch eine qualifizierte Planung von Vorrang-und Ausschlussgebieten für Windenergieanlagen auf der Ebene der Regionalplanung dringend gelenkt werden. „Die Entscheidung über Windkraftstandorte alleine den Kommunen zu überlassen, führt zu einem Wildwuchs und zu einer Verspargelung der Landschaft“, zeigte sich Schuch sicher. Erste Beispiele hierfür seien im Hunsrück entstanden.

Für die Verfünffachung der Windenergie seien etwa 2 % der Landesfläche erforderlich. Diese Flächengröße sollte deshalb in den Regionalplänen menschen- und naturverträglich ausgewählt und als Vorrangfläche ausgewiesen werden. Weitere 2 % könnten als Vorbehaltsgebiete bestimmt werden, in denen die Kommunen entscheiden, ob sie Windenergieanlagen haben wollten oder nicht. Alle restlichen Gebiete müssten für Windenergie tabu bleiben. „So können wir Aspekten sowohl der Lebensqualität als auch des Fledermaus- und Vogelschutzes Rechnung tragen, ohne das Ausbauziel zu gefährden“, resümierte Dr. Schindler vom BUND.

Grundsätzlich keine Windräder soll es nicht nur in einem 1-km-Radius um Ortschaften, in Naturschutzgebieten, Kernzonen von Biosphärengebieten und Nationalparken geben (Landesvorgabe), sondern nach Meinung von BUND und NABU auch nicht in Natura-2000-Gebieten und naturnahen Wäldern mit alten Bäumen. Auch sollen große, noch windkraftfreie Wälder wie das Biosphärenreservat Pfälzerwald, Vogelzugkorridore und Naturparkkernzonen frei bleiben. Solche eindeutigen Planungsvorgaben würden helfen, Konflikte bei der Planung und Erstellung von Windkraftanlagen zu vermeiden. Zudem seien ausreichend konfliktarme Flächen vorhanden, um das Ausbauziel zu erreichen. Ohne Not dürfen keine naturschutzbedeutsamen Räume überplant werden.

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