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Vorschläge für Natura-2000-Schutzgebiete in der deutschen Nord- und Ostsee

Umsetzung von Vogelschutz- und FFH-Richtlinie
Autor: Jörg-Andreas Krüger (NuL 11/03)
Veröffentlicht am
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Mit der Maßgabe zur Umsetzung der beiden Natura-2000-Richtlinien im Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee hat der Bund erstmals direkt eine Verpflichtung zur Ausweisung von Schutzgebieten erhalten. Für insgesamt 25 Vogelarten, u.a. Stern- und Prachttaucher (Gavia stellata und G. artica) als Arten des Anhang I und Trauerente (Melanitta nigra) als Zugvogelart der EU-Vogelschutzrichtlinie, sind in Nord- und Ostsee Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie auszuweisen. Nach der FFH-Richtlinie sind darüber hinaus in den beiden Meeresgebieten die Vorkommen von sechs Lebensraumtypen, zwei Meeressäugerarten sowie sieben Fischarten zu melden.
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